Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Niederschrift
- Sanierung des Kleinspielfeldes (Kunstrasen)
Zeitplan
Schritte und Termine laut Niederschrift
- Interessenbekundung zum Projektaufruf des Bundesprogramms SKS I (erledigt)16.10.2025
- Mitteilung des Bundesinstituts über die Auswahl für eine Förderung von 288.750 € (erledigt)23.04.2026
- Ortsgemeinderat beschließt die Umsetzung der Sanierung und die Bereitstellung des Eigenanteils (erledigt)08.09.2026
- Umsetzung der Sanierung, Zeitraum nennt das Dokument nichtals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Ortsgemeinde Roßbach hat am 16.10.2025 an einer Interessenbekundung zum Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten teilgenommen. Am 23.04.2026 teilte das Bundesinstitut mit, dass Roßbach für eine Förderung von 288.750 € ausgewählt wurde.
Der Förderantrag ist gestellt. Damit er vollständig ist, brauchte die Verwaltung einen Beschluss des Ortsgemeinderats zu den Gesamtkosten und zur Bereitstellung der Eigenmittel.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ortsgemeinderat beschließt die Umsetzung der beantragten Sanierung des Kleinspielfeldes und stellt den Eigenanteil von ca. 96.250 € im Haushalt bereit. Ergebnis: einstimmig angenommen.
Noch offen
- Umsetzungszeitraum und Vergabe nennt das Dokument nicht.
- Der Zuwendungsantrag war zur Sitzung noch zu vervollständigen.
Ort der Leistung
Roßbach, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Roßbach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Niederschrift
| Sanierung des Kleinspielfeldes gesamtbrutto, ca. | 385.000 € |
|---|
- Förderung
- Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS I), 288.750 €
- Finanzierung
- Der Zuschuss aus dem Bundesprogramm beträgt 288.750 €. Den Eigenanteil von ca. 96.250 € stellt die Ortsgemeinde im Haushalt bereit.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.