Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Straßenmarkierungsarbeiten
- Erneuert werden sollen verblasste Straßenmarkierungen, darunter Parkplatz- und Tempo-30-Markierungen. Welche konkreten Markierungen ausgeführt werden, soll mit dem Ordnungsamt abgestimmt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat vorgesehen (erledigt)20.10.2026
- Beschluss über Durchführung und Auswahl der Maßnahmen, Termin nicht genanntals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Keine öffentliche Ausschreibung. Angebot bei einer bereits in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein tätigen Firma angefordert, der Auftrag an Eid Markierungen ist zur Entscheidung vorgeschlagen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Einige Straßenmarkierungen in der Ortsgemeinde, etwa Parkplätze und Tempo-30-Markierungen, sind stark verblasst und wurden bei einer Begehung mit dem Ordnungsamt besichtigt.
Das Ordnungsamt forderte ein Angebot bei einer Firma an, die bereits in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein tätig war. Eine öffentliche Ausschreibung erfolgte nicht, da bei kleinen Maßnahmen erfahrungsgemäß keine Angebote eingehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Beschlussvorschlag sieht die Auftragserteilung an Eid Markierungen vor. Die konkreten Markierungen sollen in Absprache mit dem Ordnungsamt überwacht werden.
Noch offen
- Ob die Maßnahmen durchgeführt werden und welche Markierungen ausgewählt werden, ist nicht belegt.
- Beschlussergebnis der Sitzung vom 20.10.2026 ist nicht genannt.
Ort der Leistung
Ockenfels, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Ockenfels, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Haushaltsansatz: 25.000 €, Haushaltsjahr 2026.
- Finanzierung
- Für 2026 sind ein Haushaltsansatz von 25.000 € und eine Ermächtigungsübertragung von 25.000 € ausgewiesen. Bisher angeordnet: 6.286,17, noch verfügbar: 18.713,83.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.