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BeschlossenForstzweckverband Modenbach · Planung & Beratung · Sitzung am

Forsteinrichtungswerk Modenbach in Edenkoben

Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Modenbach hat am 21.09.2026 einstimmig die Ausschreibung eines neuen Betriebsplans beschlossen. Das Forsteinrichtungswerk bildet die Grundlage für die forstliche Betriebsplanung der kommenden zehn Jahre. Ausgeschrieben wird in drei Losen über die Vergabestelle der Verbandsgemeinde Edenkoben.

Nächster Schritt

Erst Förderantrag, dann Ausschreibung in drei Losen über die Vergabestelle der VG Edenkoben

Ausführung

Neuer Betriebsplan zum Stichtag 01.10.2028

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Niederschrift

Erstellung des Forsteinrichtungswerks
Neue mittelfristige Betriebsplanung für alle Wälder der Ortsgemeinden im Forstzweckverband. Die Ausschreibung ist aufgeteilt in drei Lose für die Forstzweckverbände IV. Mittelhaingeraide Edenkoben, Modenbach und Maikammer.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Niederschrift

  1. Verbandsversammlung beschließt die Ausschreibung, den Förderantrag und die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter (erledigt)21.09.2026
  2. Verwaltung bringt mit dem Forstamt den Förderantrag auf den Wegals Nächstesdanach
  3. Ausschreibung in drei Losen über die Vergabestelle der Verbandsgemeinde Edenkobendanach
  4. Stichtag des neuen Betriebsplans, die Forstverwaltung hat der Verschiebung zugestimmt01.10.2028
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Ausschreibung in drei Losen über die Vergabestelle der Verbandsgemeinde Edenkoben. Der Verbandsvorsteher ist ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Nach dem Landeswaldgesetz sind mittelfristige Betriebspläne aufzustellen. Die Betriebspläne der Ortsgemeinden wurden meist zum Stichtag 01.10.2015 erstellt und gelten zehn Jahre.

Die Forstverwaltung hat einer Verschiebung auf den Stichtag 01.10.2028 zugestimmt. Künftig wird ein Forsteinrichtungswerk für alle Wälder der Ortsgemeinden erstellt. Die Ortsgemeinden bleiben Eigentümerinnen der Waldflächen, ihre Daten werden gesondert ausgewiesen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Verbandsversammlung beschließt die Ausschreibung der Betriebspläne und beauftragt die Verwaltung mit dem Förderantrag. Der Verbandsvorsteher ist ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Ergebnis: einstimmig.

Noch offen

  • Der Förderantrag ist noch auf den Weg zu bringen.
  • Wann ausgeschrieben wird, nennt das Protokoll nicht.

Ort der Leistung

Edenkoben, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Edenkoben, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Niederschrift

Finanzierung
Die Aufstellung wird laut Vorlage von der Landesforstverwaltung Rheinland-Pfalz gefördert. Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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