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Zur EntscheidungVerbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich · Energie & Umwelt, Planung & Beratung · Sitzung am

Gemeinsame Abwasserbehandlung in Offenbach an der Queich

Das Land hat angekündigt, dass die Kläranlagen Offenbach und Hochstadt eine 4. Reinigungsstufe zur Elimination von Spurenstoffen benötigen. Untersucht werden soll eine gemeinsame Behandlung des bislang getrennt behandelten Abwassers. Eine Beschlussfassung im Werkausschuss ist für den 05.11.2026 vorgesehen.

Nächster Schritt

Weitere Informationen und Beschlussfassung im Werkausschuss am 05.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Studie zur gemeinsamen Abwasserbehandlung
Untersucht wird eine mögliche gemeinsame Behandlung des bisher auf den Kläranlagen Hochstadt und Offenbach anfallenden und getrennt behandelten Abwassers.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Besprechung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit den Wasserbehörden (erledigt)26.10.2026
  2. Öffentliche Beschlussfassung im Werkausschuss vorgesehenals Nächstes05.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das Land hat angekündigt, dass die Kläranlagen in Offenbach und Hochstadt mit einer 4. Reinigungsstufe zur Elimination von Spurenstoffen ausgerüstet werden müssen.

Die Ingenieurgesellschaft Siekmann & Partner soll mit der Studie zur gemeinsamen Abwasserbehandlung beauftragt werden. Der Werkausschuss hat die Beauftragung laut Vorlage bereits beschlossen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Werkausschuss hat beschlossen, die Ingenieurgesellschaft Siekmann & Partner mit der Studie "gemeinsame Abwasserbehandlung" zu beauftragen.

Noch offen

  • Weitere Informationen sollen in der Sitzung erfolgen.
  • Öffentliche Beschlussfassung im Werkausschuss am 05.11.2026.

Ort der Leistung

Offenbach an der Queich, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Offenbach an der Queich, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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