Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Wegebau
- Ausbau von ca. 500 m Wegefläche mit einer Breite von 4 m zzgl. Banketten. Der vorhandene Betonweg muss abgebrochen und entsorgt werden. Die Überbreite von 0,5 m ist nicht förderfähig.
- Planung
- Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 der HOAI, einschließlich Entwurfsplanung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung des Grundsatzbeschlusses im Bauausschuss (erledigt)27.10.2026
- Ortsgemeinderat sollte den Grundsatzbeschluss fassen (erledigt)29.10.2026
- Planung und Förderantrag, Ausbau erst nach Bewilligungals Nächstesdanach
Vergabeverfahren
Die Planungsleistung bis Leistungsphase 3 nach HOAI soll vergeben werden. Vor der Ausschreibung der Bauleistung wird der Ortsgemeinderat über die Förderungen unterrichtet.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der nördliche Teil des Landauer Weges soll verbreitert und in der Tragkraft verbessert werden. Das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum hat die Maßnahme mit den Beteiligten besprochen. Im Ergebnis gilt sie grundsätzlich als förderfähig. Der Weg ist zugleich Teil der Tabaktour.
Die Planungen sollen möglichst vor der Förderantragstellung erfolgen. Die Ortsgemeinde muss die Planungskosten und Voruntersuchungen vorfinanzieren. Mit dem Ausbau darf erst nach Gewährung der Fördermittel begonnen werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ortsgemeinderat sollte beschließen, das nördliche Teilstück des Landauer Weges auf rund 500 m Länge und 4 m Breite zzgl. Banketten zu planen und bei Bewilligung von Fördermitteln auszubauen. Vor der Ausschreibung ist er über die Förderungen zu unterrichten.
Noch offen
- Die Förderbescheide stehen aus, erst danach stehen Förderung und Eigenanteil fest.
- Im weiteren Planverfahren ist zu prüfen, ob Flächen erworben oder dauerhaft gesichert werden müssen.
Ort der Leistung
Herxheim bei Landau, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Herxheim bei Landau, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtmaßnahmegeschätzt, rd. 500.000 € netto zzgl. rd. 18 % Nebenkosten | 590.000 € |
|---|---|
| Planungskostenrd. 20.000 €, Planung bis Leistungsphase 3 nach HOAI | 20.000 € |
- Förderung
- Bewilligung ausstehend, Förderquote bis 65 % denkbar
- Finanzierung
- Haushaltsmittel stehen im Jahr 2026 nicht bereit. Bei einer Entscheidung für den Ausbau sind sie in die Haushaltsplanung 2027 einzubringen. Möglich sind Mittel aus dem Wirtschaftswegebau und dem Programm Stadt und Land, bewilligt ist noch nichts.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.