Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Niederschrift
- Ersatz der Sirenen
- Neue, leistungsfähigere Sirenen an den festgelegten Standorten in der Verbandsgemeinde. Welche Arbeiten genau anfallen, legt das Leistungsverzeichnis fest, das gerade erstellt wird.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Niederschrift
- Der Haupt- und Finanzausschuss beriet die Vorlage vor, Beratungsergebnis einstimmig (erledigt)22.09.2026
- Die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe nach der Ausschreibung stand auf der Tagesordnung des Verbandsgemeinderats (erledigt)29.09.2026
- Ausschreibung der Arbeiten, sobald das Leistungsverzeichnis fertig istals Nächstesdanach
- Vergabe der Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieterdanach
Vergabeverfahren
Ausschreibung der erforderlichen Arbeiten, danach Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Warnung der Bevölkerung ist eine Pflichtaufgabe der Verbandsgemeinde. Deshalb beschloss der Verbandsgemeinderat am 04.07.2023 im Grundsatz, die vorhandenen Sirenen durch neue, leistungsfähigere zu ersetzen. Ein Planungsbüro wurde beauftragt und hat die Standorte der neuen Sirenen festgelegt.
Das Büro erstellt derzeit das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung. Die Verwaltung will nach der Sirenenförderung über die Kreisrichtlinie auch eine zusätzliche Landesförderung nutzen. Zur Höhe der Förderung liegen noch keine Informationen vor.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Verbandsgemeinderat sollte den Bürgermeister ermächtigen, die Arbeiten nach der Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Finanzierung erfolgt wie in der Vorlage dargestellt.
Noch offen
- Die Höhe der Förderung steht noch nicht fest.
- Das Leistungsverzeichnis, das den genauen Umfang festlegt, ist noch in Arbeit.
- Ein Abstimmungsergebnis des Verbandsgemeinderats nennt die Niederschrift nicht.
Ort der Leistung
Landau-Land, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Landau-Land, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Niederschrift
| Ersatz der Sirenen, grobe Kostenschätzunginkl. MwSt., zuzüglich Nebenkosten | 585.000 € |
|---|---|
| Planungskosten als Nebenkostenrd., zusätzlich zur Kostenschätzung | 40.000 € |
- Förderung
- Förderung nach der Kreisrichtlinie 2023 angemeldet, mögliche Landesförderung, Höhe offen
- Finanzierung
- Im Haushaltsplan 2026 sind für die Maßnahme 500.000 € veranschlagt. Dazu kommen mögliche Förderungen nach der Kreisrichtlinie und vom Land. Wie hoch sie ausfallen, steht noch nicht fest.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.