Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Nachtrag 01: Mauer und Gehweg
- Die vorhandene Mauer wird teilweise abgebrochen. Der Gehweg wird als einheitliche Wegefläche über dem Bauwerk wiederhergestellt.
- Nachtrag 02: Drainbeton
- Im Bereich der Gehwegherstellung wird Drainbeton eingebaut.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entscheidung über die Vergabe der beiden Nachträge durch den Gemeinderat (erledigt)29.10.2026
- Entscheidung des Gemeinderats am 29.10.2026als NächstesDanach
Vergabeverfahren
Die Nachtragsangebote wurden geprüft. Die Vergabe beider Straßenbau-Nachträge an Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co. KG ist dem Gemeinderat vorgeschlagen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Beim Rückbau des Gehwegs auf Höhe des Geländes der Zimmerei Wissing wurde festgestellt, dass die Mauerkrone einer Stützmauer in den Gehwegbereich ragt. Außerdem ist im Bereich der Gehwegherstellung Drainbeton erforderlich. Beide Nachträge betreffen den ersten Bauabschnitt ab Weinbergstraße bis zur Schlesienstraße.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat sollte Nachtrag 01 für 13.403,96 Euro brutto und Nachtrag 02 für 11.779,33 Euro brutto an Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co. KG vergeben.
Noch offen
- Die Übernahme der Kosten durch den Betreiber des Glasfasernetzes ist noch in Klärung.
- Ein Abstimmungsergebnis zu den Vergabevorschlägen ist nicht enthalten.
Ort der Leistung
Kapellen-Drusweiler, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Kapellen-Drusweiler, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Nachtrag 01brutto | 13.404 € |
|---|---|
| Nachtrag 02brutto | 11.779 € |
- Finanzierung
- Die Kosten sollen dem Betreiber des Glasfasernetzes zur Übernahme weitergeleitet werden. Dies ist aktuell in Klärung, die Ortsgemeinde muss zunächst in Vorleistung treten.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.