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BeschlossenVerbandsgemeinde Offenbach a. d. Queich · Bau & Handwerk, Bau & Garten · Sitzung am

Bürgergarten am Rathaus in Offenbach a. d. Queich

Die Außenanlage am Rathaus soll als Bürgergarten gestaltet werden, mit Hochbeeten, Wiesenflächen und einer Überdachung des denkmalgeschützten Treppenhauses. Die Kostenberechnung nennt 597.183,65 €, ein LEADER-Zuschuss von 250.000 € ist bewilligt. Am 08.09.2026 beschloss der Ausschuss, mit der Ausführungsplanung fortzufahren.

Kostenschätzung

597.184 €

im Dokument beziffert

Ausschreibung

Nach der Ausführungsplanung, Termin nicht genannt

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Außenanlage mit Hochbeeten, Wiesenflächen und Beetbereichen, Gehölzpflanzung an der Katastrophenschutzhalle, Trockenmauer an der Versickerungsmulde, Parkplätze mit Ladestationen für die Dienstfahrzeuge und optional Parkplätze mit Schotterrasen.
Schlosserarbeiten
Überdachung des denkmalgeschützten Treppenhauses, unter der Fahrradstellplätze und Sitzmöglichkeiten geschützt stehen.
Beleuchtung und Bewässerung
Die Beleuchtung soll mit warmem Licht, Dämmerung und Zeitschaltung ausgestattet sein, angedacht ist auch ein Bewegungsmelder. Die Bewässerung nutzt Wasser aus der Zisterne der neuen Katastrophenschutzhalle und erhält eine Druckleitung mit 2 Zapfstellen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Ausführungsplanung fortzusetzen, die Bauunterlagen einzureichen und die Leistungsverzeichnisse vorzubereiten (erledigt)08.09.2026
  2. Ausführungsplanung für die Außenanlageals Nächstesdanach
  3. Bauunterlagen für die Überdachung des Treppenhauses gehen an die Genehmigungsbehördedanach
  4. Leistungsverzeichnisse für Garten- und Landschaftsbau und Schlosserarbeiten, danach Vergabedanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Außenanlage am Rathaus soll als Bürgergarten gestaltet werden. Im Zentrum stehen gesicherte Betonreliefs im Bereich des denkmalgeschützten Treppenhauses. Entwurf und Kostenberechnung wurden im Bau- und Umweltausschuss am 08.09.2026 vorgestellt.

Für die Überdachung des als Kulturdenkmal eingestuften Treppenhauses ist eine baurechtliche Genehmigung erforderlich. Der Entwurf soll dafür in Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden.

Aus dem LEADER-Programm wurde ein Zuschuss von 250.000 Euro bewilligt. Als nächster Schritt folgt die Ausführungsplanung, danach werden die Leistungsverzeichnisse vorbereitet. Das hat der Bau- und Umweltausschuss am 08.09.2026 beschlossen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Bau- und Umweltausschuss hat am 08.09.2026 beschlossen, mit der Ausführungsplanung fortzufahren, die Genehmigung für die Überdachung des Treppenhauses zu beantragen und die Leistungsverzeichnisse vorzubereiten. Ergebnis: 9 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen.

Noch offen

  • Für die Überdachung des Treppenhauses ist die baurechtliche Genehmigung noch einzuholen.
  • Die Ausführungsplanung steht noch aus.
  • Ein Ausschussmitglied hat angeregt, einen Teil der Sitzmöglichkeiten mit Ladeanschlüssen für Handy oder Laptop auszustatten. Beschlossen ist das nicht.

Ort der Leistung

Offenbach a. d. Queich, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Offenbach a. d. Queich, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Außenanlage Rathaus, Baukosten laut KostenberechnungKostenberechnung für die gesamte Außenanlage, brutto oder netto nicht genannt597.184 €
Förderung
LEADER-Zuschuss 250.000 € bewilligt
Finanzierung
Für die Ausführung stehen laut Vorlage ca. 632.256,56 € Haushaltsmittel zur Verfügung. Aus dem LEADER-Programm ist ein Zuschuss von 250.000 € bewilligt.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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