Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Renovierung der Sandsteintreppe
- Instandsetzung der Sandsteintreppe bei den Mietwohnungen Borngasse 1 in Weyher.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Gemeinderat über die Renovierung und die Vergabeermächtigung (erledigt)19.10.2026
- Verhandlungen mit den Anbietern, dann Vergabe durch den Ortsbürgermeisterals Nächstesdanach
Vergabeverfahren
Mehrere Angebote liegen vor, mit den Anbietern sollen noch Verhandlungen geführt werden. Der Auftrag soll an den wirtschaftlichsten Bieter gehen. Die Verfahrensart nennt die Vorlage nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Sandsteintreppe bei den Mietwohnungen in Weyher hat Sanierungs- bzw. Renovierungsbedarf und soll instandgesetzt werden. Dafür wurden mehrere Angebote eingeholt. Sie liegen laut Vorlage in einer Größenordnung von etwa 21.000 €.
Mit den Anbietern sollen noch Verhandlungen über Leistungen und Preise geführt werden. Damit die Vergabe zeitnah möglich ist, soll der Ortsbürgermeister den Auftrag nach den Verhandlungen an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben dürfen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Dem Gemeinderat lag zur Entscheidung vor, die Renovierung der Sandsteintreppe durchführen zu lassen. Der Ortsbürgermeister sollte nach Abschluss der Verhandlungen ermächtigt werden, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Noch offen
- Die Verhandlungen mit den Anbietern über Leistungen und Preise stehen noch aus.
- Das Ergebnis der Sitzung am 19.10.2026 ist noch nicht veröffentlicht.
Ort der Leistung
Weyher in der Pfalz, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Weyher in der Pfalz, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Renovierung der Sandsteintreppeetwa, Größenordnung der vorliegenden Angebote | 21.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Im Haushalt 2026/2027 sind 26.000 € veranschlagt, für neue Klappläden sowie die Sanierung der Treppe und der Eingangstür.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.