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Zur EntscheidungVerbandsgemeinde Saarburg-Kell · Planung & Beratung · Sitzung am

PV-Anlage Manderner Rodung in Mandern

Die Flächennutzungsplanänderung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage schaffen, der Bebauungsplan wird parallel aufgestellt. Nach der frühzeitigen Beteiligung berät der Ausschuss am 10.11.2026 über die Abwägung und den Offenlagebeschluss.

Nächster Schritt

Beratung über Abwägung und Offenlagebeschluss am 10.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan
Die Planung soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage schaffen. Der Bebauungsplan wird parallel aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ca. 7,3 ha.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans (erledigt)28.07.2025
  2. Änderungsentwurf gebilligt und frühzeitige Beteiligung beschlossen (erledigt)30.09.2025
  3. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (erledigt)21.05.2026 bis einschließlich 21.06.2026
  4. Beratung über Abwägung und Offenlagebeschlussals Nächstes10.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Verbandsgemeinderat beschloss am 28.07.2025 auf Antrag der Ortsgemeinde Mandern die Flächennutzungsplanänderung. Am 30.09.2025 billigte er den Änderungsentwurf und beschloss die frühzeitige Beteiligung.

Das Plangebiet liegt in der westlichen Gemarkung Mandern unterhalb der Kreisstraße Richtung Zerf, die Ortslage Mandern liegt rund 2 km östlich.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ausschuss berät über die Abwägung der Stellungnahmen und Anregungen sowie den Offenlagebeschluss.

Noch offen

  • Beratung und Beschluss zur Abwägung sowie zum Offenlagebeschluss stehen am 10.11.2026 an.

Ort der Leistung

Mandern, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Mandern, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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