Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bahnhofstraße Süd
- Vorgesehen sind eine Fahrradstraße mit Zusatzzeichen „Anlieger frei“ und eine Einbahnstraßenregelung, bei der Radverkehr in beide Richtungen zugelassen ist. Zusätzliche Flächen sind für Baumpflanzungen, Begrünungsmaßnahmen und Fahrradabstellanlagen vorgesehen. Das Angebot von rund 80 Stellplätzen soll weitgehend erhalten bleiben.
- Knotenpunkt Bahnhofstraße / Siemensallee
- Der Knotenpunkt soll verkehrlich neu geordnet und die zentrale Grüninsel aufgewertet werden. Die direkte Verbindung von der Siemensallee zur Bahnhofstraße entfällt, die Erschließung erfolgt künftig über die Albert-Schweitzer-Straße. Vorgesehen sind Baumpflanzungen, Sitzmöglichkeiten, Beleuchtung, eine neue Gehwegverbindung, ein Blindenleitsystem und Bordsteinabsenkungen.
- Bahnhofstraße und Backesweg
- Die Machbarkeitsstudie betrachtet auch die Ausweisung von Bahnhofstraße und Backesweg als Fahrradstraße ohne bauliche Umgestaltung. Konkrete Anordnung und Anzahl von Stellplätzen und Baumstandorten werden im weiteren Planungsverlauf angepasst.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorberatung im Ausschuss für Bau und Stadtentwicklung, Energie und kommunale Investitionenals Nächstes10.11.2026
- Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung14.12.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Bahnhofstraße hat aufgrund ihrer begrenzten Breite Defizite bei Verkehrsorganisation, Sicherheit, Aufenthaltsqualität und Begrünung. Eine Machbarkeitsstudie aus Juni 2026 untersucht Bahnhofstraße und Backesweg als Grundlage für die weitere Planung.
Die Vorlage sieht vor, die Machbarkeitsstudie zur Kenntnis zu nehmen und Planungsschritte zur Umgestaltung der Bahnhofstraße Süd einzuleiten. Eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung ist für den 14.12.2026 vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung der Bahnhofstraße und des Backeswegs in Maintal-Dörnigheim wird zur Kenntnis genommen, die Planungsschritte zur Umgestaltung der Bahnhofstraße Süd sollen eingeleitet werden.
Noch offen
- Die Stadtverordnetenversammlung soll am 14.12.2026 entscheiden.
- Über die eingeplanten Mittel darf erst verfügt werden, wenn der Haushalt 2026 rechtskräftig ist.
- Bei nicht fristgerechter Verwendung verfallen die bewilligten Fördermittel.
- Konkrete Anordnung und Anzahl der Stellplätze und Baumstandorte werden im weiteren Planungsverlauf angepasst.
Ort der Leistung
Maintal, Hessen
Markiert ist Maintal, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Bauleistungen Bahnhofstraße Südbrutto | 526.932 € |
|---|---|
| Bauliche Umgestaltung Bahnhofstraße Süd zur Einbahn- und Fahrradstraße laut Machbarkeitsstudiebrutto | 4.590.000 € |
| Bauliche Umgestaltung Knotenpunkt Bahnhofstraße / Siemensallee laut Machbarkeitsstudiebrutto | 593.000 € |
| Ausweisung Bahnhofstraße und Backesweg als Fahrradstraße ohne bauliche Umgestaltung laut Machbarkeitsstudie | 200.000 € |
- Förderung
- 374.000 € werden in den Haushaltsjahren 2027 bis 2029 erwartet, Bewilligung aus dem Förderprogramm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“, Bund und Land tragen zwei Drittel der Kosten. Der Main-Kinzig-Kreis übernimmt voraussichtlich die Hälfte des städtischen Eigenanteils an der Fahrradstraße.
- Finanzierung
- Investitionsnummer 61801-2601: insgesamt 600.000 Euro in den Haushaltsjahren 2026 bis 2028, jeweils 200.000 €, verbleibende Mittel sind für Planungsleistungen vorgesehen. Über die Mittel darf erst nach Rechtskraft des Haushalts 2026 verfügt werden. Fördermittel in Höhe von derzeit 374.000 € werden für 2027 bis 2029 erwartet, laut Vorlage tragen Bund und Land zwei Drittel der Kosten. Der Main-Kinzig-Kreis beteiligt sich voraussichtlich mit der Hälfte des städtischen Eigenanteils an der Fahrradstraße.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.