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Zur EntscheidungStadt Wächtersbach · Planung & Beratung · Vorlage vom

Bebauungsplan Brauerei-Areal in Wächtersbach

Der Bebauungsplan soll die Revitalisierung des ehemaligen Brauereigeländes zwischen Altstadt und Schlosspark ermöglichen. Der Entwurf für ein allgemeines Wohngebiet liegt vor, über den Entwurfs- und Offenlagebeschluss soll die Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2026 entscheiden.

Nächster Schritt

Entscheidung über Entwurfs- und Offenlagebeschluss am 05.11.2026, anschließend Veröffentlichung und Beteiligung

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan für das Brauerei-Areal
Im rund 0,71 ha großen Geltungsbereich soll ein allgemeines Wohngebiet entstehen. Entlang der Wittgenborner Straße sind Reihenhäuser vorgesehen, WA 1 und WA 3 dürfen höchstens zwei, WA 2 höchstens drei Vollgeschosse haben. Hauptgebäude sollen Satteldächer mit 35° bis 45° Dachneigung und gedeckten Rottönen erhalten, für Nebenanlagen sind Flachdächer zulässig.
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die Verwaltung soll Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beteiligen. Die vollständigen Unterlagen sollen mindestens 30 Tage im Rathaus und online verfügbar sein.
Berücksichtigung der Buswendeschleife
Die südwestlich an den Geltungsbereich angrenzend geplante Buswendeschleife ist in der Planung berücksichtigt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstellungsbeschluss gefasst (erledigt)04.12.2025
  2. Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht (erledigt)19.12.2025
  3. Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über den Entwurfs- und Offenlagebeschlussals Nächstes05.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Beschleunigtes Verfahren für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Vorgesehen sind die Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sowie die Offenlage.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Planung ist ein weiterer Baustein zur Revitalisierung des ehemaligen Brauereigeländes und greift Ziele des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts von 2018 auf. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 04.12.2025 gefasst und am 19.12.2025 öffentlich bekannt gemacht. Der Planentwurf wurde unter Berücksichtigung vorliegender Fachplanungen und Gutachten ausgearbeitet.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Bebauungsplanentwurf vom 12.10.2026 soll als Entwurf beschlossen und die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeleitet werden.

Noch offen

  • Die Stadtverordnetenversammlung muss über den Entwurfs- und Offenlagebeschluss entscheiden.
  • Die förmliche Veröffentlichung des Entwurfs sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stehen noch aus.

Ort der Leistung

Wächtersbach, Hessen

Markiert ist Wächtersbach, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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