Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Abfallbehälter
- Beschaffung von Abfallbehältern für die interkommunale Abfalleinsammlung im Main-Kinzig-Kreis. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan 2027 als Umgliederungen enthalten. Menge und Art der Behälter nennt die Vorlage nicht.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Kreisausschuss: Weiterleitung der Vorlage an den Kreistag (erledigt)06.10.2026
- Kreistag beriet den Wirtschaftsplan 2027 (erledigt)30.10.2026
- Kreistag sollte den Wirtschaftsplan 2027 am 30.10.2026 beschließenals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Im Wirtschaftsplan 2027 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft sind Umgliederungen von 1.610.000 € enthalten. Sie betreffen im Wesentlichen die Bereitstellung der Mittel für die Beschaffung von Abfallbehältern bei der interkommunalen Zusammenarbeit für die Einsammlung und Beförderung von Abfällen im Kreis.
Zum 01.01.2027 treten weitere Kommunen dieser Zusammenarbeit bei. Die Betriebskommission hat der Vorlage am 24.09.2026 zugestimmt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Kreistag soll den Wirtschaftsplan 2027 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft beschließen.
Noch offen
- Der Wirtschaftsplan 2027 ist noch nicht beschlossen.
- Menge, Verfahren und Zeitpunkt der Beschaffung nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Gelnhausen, Hessen
Markiert ist Gelnhausen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Haushaltsansatz: 1.610.000 €, Haushaltsjahr 2027.
- Finanzierung
- Die Umgliederungen im Wirtschaftsplan 2027 stellen die Mittel bereit. Eine Kreditaufnahme für den Vermögensplan 2027 ist auf 0,00 € festgesetzt.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.