Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Straßenbau
- Der Straßenoberbau der Schönen Aussicht wird erneuert.
- Kanalbau
- Die Kanalisation wird erneuert, einschließlich der defekten Steinzeugrohre.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeindevorstand stimmt der Vorlage zu (erledigt)20.10.2026
- Beratung der Vorlage durch den Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz (erledigt)26.10.2026
- Gemeindevertretung soll die Prioritätenliste 2027 bis 2030 beschließenals Nächstes05.11.2026
- Erneuerung der Straße Schöne Aussicht mit Kanal (vorgeschlagene Jahre)2028 bis 2029
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Straßenoberbau der Schöne Aussicht ist sanierungsbedürftig. Auch die Kanalisation braucht eine Erneuerung, weil die Steinzeugrohre defekt sind. Eine Überlastung der Kanalisation liegt laut Vorlage nicht vor. Die Anlage 1 zur Vorlage nennt für mehrere Haltungen der Schöne Aussicht in Büdesheim starke Kanalschäden.
Die Straße steht in der Rangfolge an zweiter Stelle, vorgeschlagen sind die Jahre 2028 und 2029. Straße und Kanal sollen abgestimmt erneuert werden, damit die Straße nicht wiederholt aufgebrochen wird.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Gemeindevertretung soll die Prioritätenliste als Grundlage der mittelfristigen Investitionsplanung 2027 bis 2030 beschließen. Die Straße Schöne Aussicht steht auf Rang 2.
Noch offen
- Die Kosten sind grob geschätzt und sollen vor der Beschlussfassung durch eine detaillierte Kostenberechnung ersetzt werden.
- Je Abschnitt ist noch zu klären, ob der Kanal grabenlos saniert oder offen ausgetauscht wird.
Ort der Leistung
Schöneck, Hessen
Markiert ist Schöneck, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Straßenbaugrob geschätzt | 900.000 € |
|---|---|
| Kanalbaugrob geschätzt | 485.000 € |
| Gesamt Schöne Aussichtgrob geschätzt | 1.385.000 € |
- Finanzierung
- Die Vorlage nennt den Finanzierungsbedarf als grobe Schätzung. Die Verwaltung empfiehlt, die Maßnahmen zusätzlich zu den jährlich verfügbaren Haushaltsmitteln nach Dringlichkeit und günstigstem Umsetzungszeitpunkt zu steuern.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.