Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Planung der Erweiterung des Stauraumkanals B51
- Beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 1 und 2 für die Erweiterung des Stauraumkanals B51 in Rüdigheim.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Angebot für die Erweiterung des Stauraumkanals (erledigt)21.08.2026
- Beratung des Tagesordnungspunkts im Haupt- und Finanzausschuss, Ergebnis nicht dokumentiert (erledigt)22.10.2026
- Beschluss über die Beauftragung, Sitzungsergebnis vom 22.10.2026 nicht dokumentiertals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Beauftragung auf Grundlage des Angebots der Planungsgemeinschaft HäfnerOefner vom 21.08.2026, die Beauftragung ist zur Entscheidung vorgelegt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Stauraumkanal B51 erfüllt die SMUSI-Kriterien nicht. Deshalb wurde keine Befreiung von der Abwasserabgabepflicht gewährt, daraus entstand ein Festsetzungsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt über 7.444,32 €.
Um weitere Festsetzungsbescheide zu vermeiden und den Kanal wieder den anerkannten Regeln der Technik entsprechen zu lassen, wurde ein Angebot für Planungsleistungen eingeholt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Haupt- und Finanzausschuss soll die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 des Angebots zur Erweiterung des Stauraumkanals B51 beschließen.
Noch offen
- Beschlussergebnis der Sitzung am 22.10.2026 ist nicht dokumentiert.
- Für eine realistische Mittelanmeldung 2027 ist zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 notwendig.
Ort der Leistung
Neuberg, Hessen
Markiert ist Neuberg, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Festsetzungsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt | 7.444 € |
|---|---|
| Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 | 12.559 € |
- Finanzierung
- Im Haushalt 2026 stehen für die Investition I-22-5-10 insgesamt 500.000,00 € zur Verfügung. Für eine realistische Mittelanmeldung 2027 ist zunächst die Beauftragung der ersten beiden Leistungsphasen notwendig.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.