Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Möblierung und Einrichtung
- Die Ausstattung umfasst Arbeitsplätze sowie Besprechungs- und Funktionsbereiche.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschlussempfehlung des Gemeindevorstandes (erledigt)19.10.2026
- Geplante Anmietung der Büroflächenals Nächstes01.11.2026
Vergabeverfahren
In die Kostenermittlung sind bereits vorliegende Angebote für Möblierung und Einrichtung eingeflossen. Eine Vergabeart ist nicht genannt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die räumlichen Kapazitäten der Gemeindeverwaltung reichen für den bestehenden und absehbaren Bedarf an Büroarbeitsplätzen nicht aus. Eine Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes durch einen Anbau wurde geprüft, wird aber kurzfristig aus Kostengründen nicht weiterverfolgt.
Als kurzfristige Alternative soll das Erdgeschoss des Gewerbeobjekts An der Sportanlage 16 für die gemeindliche Büronutzung angemietet und als Technisches Rathaus hergerichtet werden. Vor der Nutzung ist die Möblierung und Einrichtung erforderlich.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeindevorstand empfiehlt, den vorgelegten Mietvertrag mit der ADS 16 Grundstücksverwaltung eGbR abzuschließen und 75.000,00 € überplanmäßige Mittel für Möblierung und Einrichtung bereitzustellen.
Noch offen
- Die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel und der Abschluss des Mietvertrags stehen zur Entscheidung.
- Die Vergabe der Möblierung und Einrichtung ist nicht näher beschrieben.
Ort der Leistung
Gründau, Hessen
Markiert ist Gründau, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Möblierung und Einrichtung des Technischen RathausesGesamtmittelbedarf | 75.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Die Mittel waren im Haushaltsplan nicht vorgesehen. Die überplanmäßige Ausgabe soll durch Einsparungen im Finanzhaushalt gedeckt werden.
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Aus den Sitzungsunterlagen. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.