Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Straßenbau und Erschließung
- Das Baugebiet erhält zwei Zu- und Ausfahrten zur Sprakeler Straße. Die innere Haupterschließung erfolgt über eine Tempo-30-Zone mit 5,50 m bis 6,50 m breiter Fahrbahn und einem einseitigen 2,00 m breiten Gehweg. Von den öffentlichen Verkehrsflächen gehen fünf Privatstraßen ab, Planung, Umsetzung und Unterhaltung obliegen den späteren Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern.
- Lärmschutz an der Bahnstrecke
- Parallel der DB-Strecke ist eine rund 280 m lange Lärmschutzanlage aus einem Lärmschutzwall mit darauf stehender Lärmschutzwand vorgesehen. Beidseitig wird ein Wartungsweg angelegt.
- Lärmschutz an der Aldruper Straße
- Vorgesehen ist eine rund 139,60 m lange Lärmschutzwand mit tiefgegründetem Sockelelement und Betonfertigteil. Auf der Baugebietsseite wird ein Wartungsweg angelegt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entscheidung über den Baubeschluss durch die Bezirksvertretung Münster-Nordals Nächstes10.11.2026
- Vorgesehener Baubeginn1. Quartal 2027
Vergabeverfahren
Der Investor erstellt in Abstimmung mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau die Ausschreibungsunterlagen, vergibt und baut die Erschließungsmaßnahme einschließlich Lärmschutzwänden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für das Baugebiet im Bereich Sprakeler Straße, Bahnstrecke Münster-Rheine und Aldruper Straße ist die Erschließung vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Straßenplanung, der Planung der Lärmschutzwände und der baulichen Ausführung im Plangebiet soll zugestimmt werden. Mit dem Baubeschluss erhält der Investor die Berechtigung, die Erschließungsmaßnahme einschließlich der Lärmschutzwände auszuschreiben und zu bauen.
Noch offen
- Der Beschluss über Straßenbau und Lärmschutzwände steht noch aus.
Ort der Leistung
Münster, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Münster, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Baukosten für die Erschließung des Baugebietesca. | 4.050.000 € |
|---|
- Förderung
- Die Ablöse für die Lärmschutzwand an der Aldruper Straße erfolgt durch Straßen NRW.
- Finanzierung
- Die Lärmschutzwand an der Aldruper Straße wird durch den Investor im Auftrag der Stadt Münster errichtet und nach Abnahme an Straßen NRW übergeben, die Finanzierung erfolgt über eine Ablöse durch Straßen NRW. Die Ermächtigungen zur Finanzierung der Folgeaufwendungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 veranschlagt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.