Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Regenwasserbehandlungsanlage und Kanäle
- Gebaut werden eine Regenwasserbehandlungsanlage sowie Zu- und Ablaufkanäle und Sonderbauwerke zur Drosselung des Regenwasserabflusses. Die Zuleitung aus dem öffentlichen Kanalnetz besteht aus einem 37 m langen Kanal DN 300 und einem 35 m langen Kanal DN 400 aus PP.
- Ableitung
- Das gereinigte Regenwasser wird über eine 78 m lange Leitung DN 500 aus PP in die öffentliche Kanalisation in der Gigasstraße geleitet. Die Leitung führt zugleich Drosselabflüsse aus dem privaten Regenrückhaltebecken ab.
- Anlagentechnik und Verkehrsflächen
- Die Anlage wird mit automatisierter Entleerung errichtet, voraussichtlich etwa 80-mal pro Jahr. Die betroffenen Verkehrsflächen werden im Vollausbau wiederhergestellt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Anhörung in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrupals Nächstes12.11.2026
- Entscheidung im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen24.11.2026
- Vorgesehener Baubeginn2. Quartal 2027
Vergabeverfahren
Ausschreibung und Baudurchführung sollen mit der Errichtung des Stadions getaktet unmittelbar nach dem Baubeschluss erfolgen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Regenwasserbehandlungsanlage ist wegen des stark verschmutzten Niederschlagswassers vom Stadiongelände und der Straße Am Berg Fidel vorgesehen.
Eine Beschlussfassung durch die BV Münster Hiltrup und den AUKB aus dem Jahr 2025 liegt bereits vor. Die Kostenberechnung beträgt 2.100.000 € brutto statt der damals beschlossenen Bausumme von 1.250.000 € brutto. Der städtische Saldo steigt nach Abzug der Landesmittel von 750.000 € auf 1.260.000 €.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird, der Kanalisationsplanung sowie der baulichen Ausführung für die Kanalbaumaßnahme Hammer Straße, städisches Stadion, B-Plan 568 zuzustimmen.
Noch offen
- Beschluss über die erneute Zustimmung zu Planung und baulicher Ausführung steht aus.
- Investive Ermächtigungen für 2028 sind nur teilweise veranschlagt, zusätzliche Ermächtigungen sollen im Haushaltsplanentwurf 2028 verlagert werden.
- Ein Genehmigungsantrag nach § 57 Abs. 2 LWG NRW und WSGVO Münster-Geist wurde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gestellt.
Ort der Leistung
Münster, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Münster, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Behandlungsanlage und Kanalbauca., brutto | 2.100.000 € |
|---|---|
| Damals beschlossene Bausummebrutto | 1.250.000 € |
| Städtischer Saldo nach Abzug der Landesmittel | 1.260.000 € |
| Einnahmen | 840.000 € |
- Förderung
- Landesmittel: 840.000 €, davon 610.000 € für 2027 und 230.000 € für 2028
- Finanzierung
- Vollständige Refinanzierung aus Abwassergebühren. Für 2027 sind Auszahlungen von 1.500.000 € und Einzahlungen von 610.000 € Landesmitteln vorgesehen, für 2028 Auszahlungen von 600.000 € und Einzahlungen von 230.000 €. Die investiven Ermächtigungen für 2028 sind im Haushaltsplan 2026/2027 nur teilweise veranschlagt, zusätzliche Ermächtigungen sollen in den Haushaltsplanentwurf 2028 verlagert werden.
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