Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Sanierung
- Das Rasenspielfeld, die angrenzende 400-m-Laufbahn und die Leichtathletik-Anlagen werden saniert. Die veraltete Entwässerung wird instand gesetzt.
- Neue Sportflächen
- Ein Kleinspielfeld wird zurückgebaut und durch ein Sandspielfeld für Beachsoccer, Handball und Volleyball ersetzt. Im Norden entstehen ein Pumptrack und eine Calisthenics-Anlage. Beim Kunstrasenspielfeld wird eine Bouleanlage mit zwei Spielfeldern gebaut.
- Beachvolleyball
- Das Beachvolleyballfeld am städtischen Hallenbad wird umgebaut und auf zwei Spielfelder erweitert.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Sportausschuss und Bezirksvertretung West empfehlen einstimmig (erledigt)17.09.2026
- Rat beschließt einstimmig Zuwendungsantrag und Eigenanteil (erledigt)07.10.2026
- Zuwendungsantrag beim BBSR einreichenals Nächstesdanach
- Auszahlungen für die Baumaßnahmen sind vorgesehen2026 bis 2028
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt folgte dem Projektaufruf „Sanierung kommunaler Sportstätten“ des Bundes vom 16.10.2025 mit mehreren Interessensbekundungen. Das Projekt Tilbecker Straße erreichte als eines von 313 von über 3000 Projektskizzen die zweite Phase. Ein Antrags- und Koordinierungsgespräch hat stattgefunden.
Auf der öffentlich zugänglichen Anlage müssen das über 30 Jahre alte Rasenspielfeld, die 400-m-Laufbahn und die Leichtathletik-Anlagen dringend saniert werden. Die Entwässerung ist veraltet. Im Norden wird die Anlage neu geordnet.
Die Bezirksvertretung West und der Sportausschuss empfahlen am 17.09.2026 einstimmig die Zustimmung. Der Hauptausschuss und der Rat folgten am 07.10.2026 einstimmig.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuwendungsantrag beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen. Der Rat stimmt zu, Haushaltsmittel als kommunalen Eigenanteil einzusetzen. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Die Bewilligung der Bundesförderung steht aus. Das Projekt steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung.
- Wann die Bauleistungen ausgeschrieben werden, steht nicht in der Vorlage.
Ort der Leistung
Münster, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Münster, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten Sanierung und Erweiterung4.113.752,65 € laut Projektskizze | 4.113.753 € |
|---|
- Förderung
- 1.851.188,69 € (45 %) aus dem Bundesprogramm vorgesehen
- Finanzierung
- Vorgesehen sind 1.851.188,69 € aus dem Bundesförderprogramm (45 %, nicht rückzahlbar) und 2.262.563,96 € Eigenmittel der Stadt (55 %). Die Mittel sind im Haushalt nur teilweise veranschlagt, der Rest soll aus den erwarteten Fördermitteln gedeckt werden. Der Zuwendungsgeber lässt den Mittelabruf unmittelbar nach dem Bescheid in voller Höhe zu.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.