Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Neubau Feuerwehrhaus
- Ein neues Feuerwehrhaus für die Löscheinheit Wolbeck auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Wolbeck, Flur 27, Flurstück 306.
- Planung
- Die Verwaltung soll das Feuerwehrhaus entwickeln, sobald die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Parallel wird mit der Vorlage V/0175/2026 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 664 beraten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Rat, Entscheidung über den Grundsatzbeschluss stand auf der Tagesordnung, Vorberatung im Hauptausschuss am selben Tag (erledigt)07.10.2026
- Planungsrechtliche Voraussetzungen am Standort schaffen, dann das Feuerwehrhaus entwickelnals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Bestandsgebäude der Löscheinheit Wolbeck an der Hofstraße 45 ist abgängig. Eine bauliche Ertüchtigung an diesem Standort wird aus einsatztaktischen Gründen nicht verfolgt. Der Brandschutzbedarfsplan nennt für Wolbeck dringenden Handlungsbedarf.
Die Berufsfeuerwehr erreicht nur den westlichen Teil des Siedlungsgebiets in 10 Minuten. Den Rest soll die Freiwillige Feuerwehr innerhalb der Hilfsfrist abdecken. Aus Sicht der Feuerwehr ist der Standort Am Borggarten und Telgter Straße dafür geeignet, auch wegen der Straßenverhältnisse für die anfahrenden Einsatzkräfte.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat soll den Standort an der Ecke Am Borggarten und Telgter Straße für das neue Feuerwehrhaus vorsehen. Die Verwaltung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen und danach das Feuerwehrhaus entwickeln.
Noch offen
- Der Bebauungsplan Nr. 664 steht noch aus, erst danach beginnt die Planung des Gebäudes.
- Die Baukosten nennt die Vorlage noch nicht.
Ort der Leistung
Münster, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Münster, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Planungskosten Feuerwehrhaus Wolbecknur Planung, die Baukosten sind in der Vorlage nicht genannt | 200.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Für die Planung stehen im Haushalt 2026/2027 insgesamt 200.000 € bereit, je 100.000 € in den Jahren 2026 und 2027. Die Baukosten nennt die Vorlage noch nicht.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.