Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Ausbau des Weges Nr. 63
- Die Fahrbahn des Weges Nr. 63 in Wedehorn soll auf ca. 375 m Länge und 3,50 m Breite ausgebaut werden. Der Ausbau ist für 2027 vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Der Rat beschloss den Ausbau der Wege Nr. 53 und 63 in Wedehorn für 2027 in 3,50 m Breite (erledigt)20.06.2024
- Beratung der Beschlussvorlage zum Wegebauprogramm in Wedehorn (erledigt)22.10.2026
- Ausbau des Weges Nr. 63als Nächstes2027
- Voraussichtliche Festsetzung der Straßenausbaubeiträge für Weg Nr. 63Herbst 2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Rat hatte am 20.06.2024 den Ausbau der Wege Nr. 53 und 63 in Wedehorn für 2027 in 3,50 m Breite beschlossen. Weg Nr. 63 lässt sich laut Vorlage nicht mehr wirtschaftlich instand halten, deshalb kommt nur ein Straßenausbau in Betracht.
Ein Teil des Weges Nr. 63 ist Bestandteil des öffentlichen Wanderwegs „Wedehorner Mühlenweg“. Die Beschlussvorlage vom 22.10.2026 schlägt vor, den Weg im öffentlichen Eigentum zu belassen und weder zu entwidmen noch an Anlieger zu verkaufen. Ein neues Beschlussergebnis ist nicht belegt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird, Weg Nr. 63 im öffentlichen Eigentum zu belassen, nicht zu entwidmen oder an Anlieger zu verkaufen und 2027 in 3,50 m Breite auszubauen.
Noch offen
- Die Anliegerunterrichtung nach § 6b NKAG steht noch aus, Informationen zu den individuellen Beiträgen werden voraussichtlich im Herbst 2027 mitgeteilt.
- Die Auswirkungen möglicher Mehrkosten durch temperaturabgesenkten Asphalt auf die Gesamtkosten sind noch nicht absehbar.
Ort der Leistung
Bassum, Niedersachsen
Markiert ist Bassum, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten für den Ausbau des Weges Nr. 63ca. | 120.000 € |
|---|---|
| Voraussichtliche Straßenausbaubeiträge für Weg Nr. 63ca., Festsetzung voraussichtlich Herbst 2027 | 48.000 € |
- Finanzierung
- Erforderliche Haushaltsmittel sollen in der Haushaltsplanung 2027 auf den Stellen 5411.212 und 5411.00001 für Straßenunterhaltung und Straßenerneuerung im Außenbereich berücksichtigt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.