Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Niederschrift
- Bebauungsplan Nr. 43
- Der Plan besteht aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie den Begründungen Teil I (Städtebau) und Teil II (Umweltbericht) mit zugehörigen Anlagen.
- Verlegung der E-Verkabelung
- Für die Verlegung der E-Verkabelung wurde eine Verlängerung des Fördermittelbescheides bis zum 31.12.2027 mitgeteilt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Niederschrift
- Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 43 (erledigt)21.10.2026
- Ende der verlängerten Laufzeit des Fördermittelbescheides für die Verlegung der E-Verkabelungals Nächstes31.12.2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Bebauungsplan Nr. 43 „Gewerbe, Energie und Mobilität“ wurde beraten. Der Rat nahm die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschloss die Abwägungsvorschläge.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Gemeinde stimmte der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und den Begründungen zu, nahm die Stellungnahmen zur Kenntnis, beschloss die Abwägungsvorschläge und den Bebauungsplan Nr. 43 als Satzung. Ergebnis: Mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen.
Ort der Leistung
Reppenstedt, Niedersachsen
Markiert ist Reppenstedt, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Niederschrift
- Förderung
- Verlängerung des Fördermittelbescheides für die Verlegung der E-Verkabelung bis zum 31.12.2027
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.