Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Drucksache
- Herstellung der Ladeinfrastruktur
- Neue Ladeinfrastruktur mit sechs Ladepunkten, Wallboxen, Montage, Kabelwege, Zählerschrank und Absicherung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Drucksache
- Der Entwurf des 1. Nachtragshaushalts 2026 stand im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und städtische Beteiligungen auf der Tagesordnung (erledigt)17.09.2026
- Verwaltungsausschuss laut Beratungsfolge der Vorlage (erledigt)22.09.2026
- Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 stand laut Beratungsfolge im Rat zur Beschlussfassung an (erledigt)23.09.2026
- Herstellung der Ladepunkte, Arbeiten auch durch Fremdfirmenals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Am Baubetriebshof fehlt bisher jede Ladeinfrastruktur. Laut Begründung muss sie vollständig neu errichtet werden, weil E-Fahrzeuge vorrangig beschafft werden. Teileinrichtungen oder Vorkehrungen gibt es nicht.
Die Maßnahme steht im Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplans 2026 vom 10.09.2026. Laut Beschlussvorlage ist sie eine neue Investitionsmaßnahme. Der Entwurf stand am 17.09.2026 im Ausschuss auf der Tagesordnung, danach folgten laut Beratungsfolge der Verwaltungsausschuss am 22.09.2026 und der Rat am 23.09.2026.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat soll die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 mit der Veränderungsliste beschließen. Darin ist die neue Investitionsmaßnahme Ladeinfrastruktur Baubetriebshof enthalten.
Noch offen
- Die Begründung nennt keinen Gesamtbetrag.
- Ob der Rat den Nachtragshaushalt am 23.09.2026 beschlossen hat, nennen die Unterlagen nicht.
Ort der Leistung
Osterode am Harz, Niedersachsen
Markiert ist Osterode am Harz, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Drucksache
| Kosten je Ladepunktrund, mit Material und Arbeiten, auch durch Fremdfirmen. Sechs Ladepunkte geplant | 3.300 € |
|---|
- Finanzierung
- Die Maßnahme ist im Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplans 2026 enthalten. Einen Gesamtbetrag nennt die Begründung nicht.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.