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Zur EntscheidungStadt Essen · Sicherheit & Dienste · Vorlage vom

Quartiershausmeister in Essen

Wegen gestiegener Bedarfe, unter anderem durch mehr illegale Müllablagerungen, sollen die bestehenden Verträge fortgeführt und finanziell angepasst werden. Der Rat soll am 18.11.2026 über zwei zusätzliche VZÄ in den Bezirken I, V und VI sowie den höheren Sockelbetrag ab 01.01.2027 entscheiden.

Kostenschätzung

1,11 Mio. €

im Dokument beziffert

Nächster Schritt

Entscheidung im Rat am 18.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Quartiershausmeisterdienste
Die geplanten Stellenanteile steigen von 13 auf insgesamt 15 VZÄ. Vorgesehen sind zusätzlich jeweils 0,5 VZÄ in den Bezirken I und V sowie 1 VZÄ in Bezirk VI. Die Verteilung beträgt Caritas-SKF-Essen 6,5 VZÄ, Diakoniewerk Essen 3 VZÄ, SoFa e.V. 3 VZÄ und Arbeiterwohlfahrt Essen 2,5 VZÄ.
Vertrags- und Sockelbetragsanpassung
Die bestehenden Zuwendungsverträge sollen fortgeführt und angepasst werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Entscheidung im Rat der Stadt Essenals Nächstes18.11.2026
  2. Geplante Anhebung des Sockelbetrags je VZÄ01.01.2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Fortführung und finanzielle Anpassung bestehender Zuwendungsverträge mit den beteiligten Trägern

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Rat beschloss 2019 die Ausweitung des Projekts zu einer Regelstruktur für ausgewählte Stadtteile. Wegen gestiegener Bedarfe, unter anderem durch zunehmende illegale Müllablagerungen, sollen die Stellenanteile in den Bezirken I, V und VI erhöht werden.

Die bestehenden Verträge mit den Trägern sollen fortgeführt und wegen gestiegener Personal- und Sachkosten finanziell angepasst werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Rat soll den Sockelbetrag ab 01.01.2027 auf 73.999 Euro je VZÄ anheben und die Stellenanteile in den Bezirken I, V und VI erhöhen.

Noch offen

  • Entscheidung des Rates am 18.11.2026
  • Zusätzliche Bereitstellung der Mittel ist voraussichtlich erforderlich.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Gesamtkosten bei 15 VZÄ1.109.990 €
Bisherige Mittel für 13 VZÄ754.000 €
Erforderliche Aufstockungjährlich maximal355.990 €
Sockelbetrag je VZÄ E4ausgewiesene Gesamtsumme, ab 01.01.2027 soll der Betrag auf 73.999 Euro angehoben werden73.999 €
Bestandteile je VZÄE4, zusätzlich 6.556,13 Euro Leitungsanteil, 9.391,22 Euro Verwaltungskostenpauschale und 2.000,00 Euro Sachkosten56.052 €
Finanzierung
Produktgruppe 1.06.09.02, voraussichtlich ist eine zusätzliche Bereitstellung der Mittel erforderlich.

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