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Rad & Rast in Georgsmarienhütte

Die LAG unterstützt das Vorhaben der KLVHS zur nachhaltigen Mobilität und Erholung. Geplant sind ein Glasdach am Treppenaufgang zur Terrasse des Haupthauses, Fahrradbügel und E-Bike-Ladesteckdosen, die Beschlussvorlage sieht eine städtische Kofinanzierung vor.

Kostenschätzung

12.605 €

Nächster Schritt

Verbindliche Kofinanzierungsbestätigung bis spätestens 29.10.2026 erforderlich

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Glasdach, Fahrradbügel und E-Bike-Ladesteckdosen
Am Treppenaufgang zur Terrasse des Haupthauses wird ein Glasdach errichtet. Dazu gehören Fahrradbügel und E-Bike-Ladesteckdosen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Verbindliche Kofinanzierungsbestätigung für den Förderantrag beim ArL erforderlichals Nächstes29.10.2026
  2. Auszahlung der Kofinanzierung nach Projektende2027
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die LAG beschloss am 09.12.2024, das Projekt „Rad & Rast, Nachhaltige Mobilität und Erholung“ der KLVHS zu unterstützen. In der Detailplanung wurde das Konzept angepasst: Statt einer separaten Rasthütte ist ein Glasdach am Treppenaufgang zur Terrasse des Haupthauses vorgesehen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die öffentliche Kofinanzierung des Projekts „Rad & Rast“ der KLVHS soll von der Stadt Georgsmarienhütte bereitgestellt werden.

Noch offen

  • Der Zuschuss setzt den Zuwendungsbescheid des Amts für regionale Landesentwicklung voraus.
  • Ob das Projekt ohne Aufstockung der Kofinanzierung realisierbar wäre, ist laut Vorlage nicht gesichert.

Ort der Leistung

Georgsmarienhütte, Niedersachsen

Markiert ist Georgsmarienhütte, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Netto-Gesamtkostennetto12.605 €
Städtische Kofinanzierung laut HaushaltsangabeHaushalt 20275.000 €
Förderung
LEADER-Fördersatz 55 % der Netto-Gesamtkosten, Zuwendung 6.932,77 €, öffentliche Kofinanzierung 1.733,20 €. Die KLVHS erbittet 5.000 €, eine darüber hinausgehende Differenz wäre eine freiwillige städtische Leistung.
Finanzierung
5.000 € sollen im Ergebnishaushalt 2027 im Teilhaushalt 14, Tiefbau, 541.01.02 eingeplant werden. Finanzielle Auswirkungen: 5.000 € in Haushalt 2027 (541.01.02 / 42.12.00). LEADER-Zuwendung: 6.932,77 €, öffentliche Kofinanzierung: 1.733,20 €. Die KLVHS erbittet 5.000 €, die Differenz zur erforderlichen Kofinanzierung wäre eine freiwillige Leistung der Stadt.

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