Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bauleistungen an fünf Haltestellen
- Ortsdurchfahrt Linswege in beiden Fahrtrichtungen, Kreishaus stadteinwärts, Süderstraße in Richtung Westerstede, Stellhorner Straße in beiden Fahrtrichtungen und Finanzamt stadtauswärts.
- Planung
- Ein beauftragtes Ingenieurbüro erstellt die Detailplanung. Für die Planung soll bei der LNVG eine Förderung von ca. 35.000 € beantragt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Verwaltungsausschuss: Die Eigenmittel für 2027 standen auf der Tagesordnung (erledigt)20.10.2026
- Ausbau der fünf Haltestellen nach Bewilligung der Förderungals Nächstes2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Straßen- und Wegeausschuss hat beschlossen, fünf Haltestellen barrierefrei ausbauen zu lassen und dafür Fördergelder zu beantragen. Die Förderanträge bei der Landesnahverkehrsgesellschaft und beim Zweckverband sind gestellt.
Ein beauftragtes Ingenieurbüro erstellt derzeit die Detailplanung. Für vier Haltestellen an Kreis- und Landesstraßen sind Vereinbarungen mit den Straßenbaulastträgern abzuschließen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Eigenmittel von 105.500 € sollen im Haushalt 2027 eingeplant werden. Der Ausbau erfolgt, sofern die Fördermittel bewilligt werden.
Noch offen
- Die Fördermittel sind noch nicht bewilligt
- Mit den Straßenbaulastträgern sind Vereinbarungen abzuschließen
Ort der Leistung
Westerstede, Niedersachsen
Markiert ist Westerstede, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Baukosten aller HaltestellenBauleistungen inklusive Wartehalle, Fahrradständer und taktilem Leitsystem, erste Kostenschätzung | 466.500 € |
|---|---|
| Planungskostenerste Schätzung | 70.000 € |
- Finanzierung
- Die Förderung beträgt insgesamt 85% der zuwendungsfähigen Baukosten, folglich rd. 396.500 €. Der Eigenanteil soll 105.500 € im Haushalt 2027 betragen. Für die Planung soll zusätzlich eine Förderung beantragt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.