Worum es geht
Der Stadtrat Jülich hat am 14.06.2023 beschlossen, in Selgersdorf an der Altenburger Straße 27G eine Unterkunft für Flüchtlinge zu errichten. Die Planung für den Neubau wird dem Ausschuss in der Sitzung am 01.10.2026 vorgestellt. Die derzeit vorhandene Unterkunft soll abgerissen werden.
Was ausgeschrieben werden soll
- Abriss
- Abbruch der derzeit vorhandenen Flüchtlingsunterkunft.
- Neubau
- Zweigeschossiges Gebäude mit Flachdach und 8 Wohnungseinheiten. Jede Wohnung hat 77,6 m² und ist für maximal 6 Personen ausgelegt. Die Bruttogrundfläche beträgt 897,31 m², je Etage 448,66 m².
Verfahren und Zeitplan
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
- 14.06.2023Stadtrat beschließt die Errichtung der Unterkunft in Selgersdorferledigt
- 01.10.2026Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss entscheidet über die Umsetzung der Planungerledigt
- danachAbriss der alten Unterkunft und Neubauals Nächstes
Kosten und Finanzierung
| Abriss und Neubaubrutto, derzeitige Schätzung | 2.400.000 € |
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Stand der Entscheidung
Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Sitzung vorgestellte Planung der Flüchtlingsunterkunft in Jülich-Selgersdorf einschließlich Abriss der vorhandenen Unterkunft zu realisieren.
Noch offen
- Angaben zu Vergabeverfahren und Bauzeit enthält die Vorlage nicht.
Aus dem Dokument
„Die Kosten für Abriss und Neubau werden derzeit auf 2,4 Mio. € brutto geschätzt.“
Abriss und Neubau eines Flüchtlingswohnhauses in Jülich-Selgersdorf, Altenburger Straße 27G
Beschlussvorlage 229/2026 · Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss · Sitzung am 01.10.2026
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original. Laufende Verfahren stehen in der Ausschreibungssuche.