Worum es geht
Der Baubetriebshof nutzt den Geräteträger für Straßenunterhaltung, Straßenreinigung und Winterdienst, vor allem auf Geh- und Radwegen und in engen Bereichen. 2028 ist das Fahrzeug 16 Jahre alt. Reparaturaufwand und Ausfallrisiko nehmen zu. Ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug hat der Betriebshof nicht.
Anfang 2026 hat die Verwaltung in einer ersten Marktsondierung mit mehreren Fachhändlern gesprochen und ein unverbindliches Informationsangebot eingeholt. Darauf beruht die Kostenschätzung. Damit das Vergabeverfahren rechtzeitig beginnen kann, soll schon im Haushaltsjahr 2027 eine Verpflichtungsermächtigung stehen.
Was ausgeschrieben werden soll
- Geräteträger
- Kompaktes, wendiges Trägerfahrzeug für Geh- und Radwege. Die Vorlage geht von einem Dieselantrieb aus, weil die Batteriekapazität elektrischer Träger im Winterdienst Laufzeiten von bis zu 16 Stunden häufig noch nicht abdeckt.
- Heißdampfanlage
- Auf den Träger abgestimmte Anlage zur thermischen Unkrautbekämpfung.
- Winterdienstausrüstung
- Ausrüstung für den Winterdienst. Träger, Heißdampfanlage und Winterdienstausrüstung bilden eine funktionale Einheit und werden zusammen ersetzt.
Verfahren und Zeitplan
Produktneutrales Vergabeverfahren nach Fertigstellung des Leistungsverzeichnisses. Gewertet wird nach technischen, wirtschaftlichen und umweltrelevanten Kriterien, darunter der Kraftstoffverbrauch. Die Verfahrensart nennt die Vorlage nicht.
- 21.09.2026Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt berät Bedarfs- und Investitionsbeschlusserledigt
- 07.10.2026Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Mittelbereitstellungals Nächstes
- 2027Verpflichtungsermächtigung im Haushalt, Ausschreibung
- 2028Auslieferung und Inbetriebnahme
Kosten und Finanzierung
| Mittelbedarf für Geräteträger, Heißdampfanlage und WinterdienstausrüstungHaushaltsjahr 2028 | 185.000 € |
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Die Mittel sollen in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen und im Haushaltsjahr 2028 bereitgestellt werden. Für 2027 ist eine Verpflichtungsermächtigung vorgesehen. Der Bedarfsbeschluss steht unter Finanzierungsvorbehalt.
Stand der Entscheidung
Der Ausschuss beschließt unter Finanzierungsvorbehalt den Bedarf und die Investition. Er empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Mittel bereitzustellen.
Noch offen
- Der Haupt- und Finanzausschuss muss die Mittelbereitstellung noch beschließen.
- Geprüft wird noch, ob die Maschine später mit Kraftstoffen wie HVO oder E-Fuels betrieben werden kann.
Aus dem Dokument
„Aus den vorgenannten Gründen wird gebeten, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 185.000 € im Haushaltsjahr 2028 bereitzustellen sowie die notwendige Verpflichtungsermächtigung bereits im Haushaltsjahr 2027 zu veranschlagen.“
„Um dennoch einen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu leisten, wird im Rahmen der Ausschreibung der Kraftstoffverbrauch als Bewertungskriterium berücksichtigt.“
Ersatzbeschaffung des Nimos Geräteträgers mit Heißdampfanlage sowie Winterdienstausrüstung für den Baubetriebshof im Jahre 2028, Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für 2027
Beschlussvorlage 130/2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt · Sitzung am 21.09.2026
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original. Laufende Verfahren stehen in der Ausschreibungssuche.