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BeschlossenRhein-Erft-Kreis · Beschlussvorlage 170/2026 · Kreistag, Sitzung am

Rhein-Erft-Kreis: Externer Gutachter für kreisweite Schulentwicklungsplanung der Förderschulen gesucht

Im Rhein-Erft-Kreis steigen die Schülerzahlen an den Förderschulen, die Pestalozzi-Schule in Brühl ist über ihre Ausbauplanung hinaus belegt. Der Kreis will mit den Städten eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung aufstellen und dafür einen externen Gutachter beauftragen. Im Haushalt 2026 stehen dafür 37.000 € bereit.

Worum es geht

Im Rhein-Erft-Kreis gibt es insgesamt 12 Förderschulen. Sieben hält der Kreis vor, je eine die Städte Brühl, Kerpen und Pulheim. Dazu kommen eine Schule des Landschaftsverbandes Rheinland und eine in privater Trägerschaft.

Handlungsdruck besteht vor allem an der Pestalozzi-Schule der Stadt Brühl. Sie hat mittlerweile 215 Schülerinnen und Schüler, die abgeschlossene Ausbauplanung ist auf 180 ausgerichtet. Auch an den kreiseigenen Förderschulen steigen die Schülerzahlen seit Jahren.

Im März 2026 haben sich alle Städte und die Kreisverwaltung ausgetauscht und die kreisweite Planung befürwortet. Ein Arbeitskreis mit den Städten erarbeitet die gemeinsamen Kriterien für die Leistungsbeschreibung.

Was ausgeschrieben werden soll

Externes Gutachten
Kreisweite Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen in Trägerschaft der Städte und des Kreises, mit der Perspektive eines schulträgerübergreifenden Gesamtkonzeptes. Inhalt und Umfang der gutachterlichen Begleitung sind noch abzustimmen.

Verfahren und Zeitplan

Vergabeverfahren und Auftragserteilung führt der Kreis federführend durch, im Austausch mit den Städten. Die Verfahrensart nennt die Vorlage nicht.

  1. März 2026Austausch aller Städte mit der Kreisverwaltungerledigt
  2. 02.07.2026Kreistag entscheidet über den Auftrag an die Verwaltungerledigt
  3. danachArbeitskreis legt Kriterien für das Leistungsverzeichnis festals Nächstes
  4. anschließendVergabe des Gutachtens

Kosten und Finanzierung

Kosten laut Dokument
Mittel für einen Schulentwicklungsplan im Haushalt 2026erste Schätzung nach Erfahrungswerten früherer Planungsverfahren37.000 €

Produkt 03.243.01, Sachkonto 5431700/7431700 „Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten“. Die endgültige Auftragssumme steht noch nicht fest.

Stand der Entscheidung

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den kreisangehörigen Städten und einem externen Gutachter eine kreisweite Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen durchzuführen und die Leistung zu vergeben.

Noch offen

  • Inhalt und Umfang der gutachterlichen Begleitung sind noch abzustimmen.
  • Die endgültige Auftragssumme ist offen.

Aus dem Dokument

„Eine entsprechende Vergabe der Leistung ist durchzuführen.“

„Das Vergabeverfahren und die Auftragserteilung werden federführend durch den Kreis im kontinuierlichen Austausch mit den Städten erfolgen.“

Förderschulstruktur im Rhein-Erft-Kreis: Durchführung einer kreisweiten Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen in Trägerschaft der Städte und des Rhein-Erft-Kreises
Beschlussvorlage 170/2026 · Kreistag · Sitzung am 02.07.2026

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