Worum es geht
Der bisherige Dienstleister hat den Vertrag über die Straßenreinigung fristgerecht zum 31.12.2026 gekündigt. Für das Jahr 2027 hat die Stadt eine einmalige, im Vertrag vorgesehene Verlängerung erreicht. Für die Zeit ab 2028 hat die Verwaltung geprüft, ob eine externe Vergabe oder die Reinigung mit eigenem Personal wirtschaftlicher ist.
Verglichen wurden drei Varianten. Variante A behält den heutigen Umfang der B-Straßen mit knapp 269 Kehrkilometern bei. Variante B rechnet mit 200, Variante C mit 350 Kehrkilometern. In allen drei Varianten wäre die Eigenleistung nach der Schätzung teurer als ein externer Dienstleister. Die Verwaltung empfiehlt Variante A mit externer Vergabe.
Was ausgeschrieben werden soll
- Straßenreinigung
- Reinigung der B-Straßen im heutigen Umfang (Variante A „Status Quo“) mit einer Kehrlänge von knapp 269 Kilometern ab dem 01.01.2028.
- Kehricht
- Im heutigen Vertrag entsorgt der Dienstleister den Kehricht aus der Großkehrmaschine. In der Gebührenbedarfsermittlung 2026 stehen für Unternehmerentgelt und Kehricht 180.668 €, ohne Salzeinkauf.
Verfahren und Zeitplan
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
- 13.10.2026Ausschuss soll über die externe Vergabe in Variante A entscheidenals Nächstes
- 31.12.2026Bisheriger Vertrag endet durch Kündigung, für 2027 gilt eine einmalige Verlängerung
- erstes Quartal 2027Ausschreibung der Straßenreinigung
- 01.01.2028Beginn der neuen Beauftragung
Kosten und Finanzierung
| Externe Beauftragung in Variante Ageschätzt, Annahme der Verwaltung | 335.000 € |
|---|---|
| Eigenleistung der Stadt in Variante Ageschätzt, davon 103.000 € für Kehricht | 405.164 € |
| Unternehmerentgelt und Kehricht laut Gebührenbedarfsermittlung 2026ohne Salzeinkauf | 180.668 € |
Die Kosten werden nach Abzug von 25 % Allgemeininteresse über Straßenreinigungsgebühren umgelegt. Bei externer Vergabe in Variante A schätzt die Verwaltung 2,20 € je Kehrmeter, in der Gebührenbedarfsermittlung 2026 sind es 1,96 €. Das ist laut Vorlage eine Schätzung und noch keine Gebührenermittlung.
Stand der Entscheidung
Der Ausschuss soll die Variantenuntersuchung zur Kenntnis nehmen, die externe Beauftragung der Straßenreinigung in der Variante A „Status Quo“ ab dem 01.01.2028 beschließen und die Verwaltung mit der Ausschreibung beauftragen.
Noch offen
- Der Ausschuss entscheidet erst am 13.10.2026 zwischen externer Vergabe und Eigenleistung der Stadt.
- Die Kosten der externen Vergabe sind nur anhand von Indikationen geschätzt. Laut Vorlage können sie in der Ausschreibung deutlich höher ausfallen.
Aus dem Dokument
„Eine Ausschreibung wird dann im ersten Quartal 2027 erfolgen.“
„Die Verwaltung empfiehlt daher, die Straßenreinigung in Viersen auch ab 2028 über einen externen Dienstleister durchführen zu lassen.“
Durchführung der Straßenreinigung in der Stadt Viersen ab 2028
Beschlussvorlage 2026/5122/FB 80/I · Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Land- und Forstwirtschaft · Sitzung am 13.10.2026
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original. Laufende Verfahren stehen in der Ausschreibungssuche.