Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Klimaanpassungskonzept
- Das nachhaltige Klimaanpassungskonzept wird innerhalb von zwei Jahren im Zeitraum vom 01.06.2025 bis zum 30.05.2027 erstellt.
- Maßnahmenkatalog
- Der Katalog umfasst besonders prioritäre Maßnahmen, die in den nächsten Jahren umzusetzen sind.
- Anschlussförderung A.2
- Die geplante Förderung soll die Umsetzung und Verstetigung der Klimaanpassung in der Verwaltung ermöglichen. Sie soll prioritäre Maßnahmen fachlich begleiten, die ämterübergreifende Zusammenarbeit und das Controlling fördern, Fortschritte erfassen, weitere Fördermittel einwerben und Akteure einbinden.
- Strategische Klimaanpassungsmaßnahmen
- Die Strategie bündelt räumliche und strukturelle Maßnahmen zur Klimaanpassung in Achern. Sie umfasst unter anderem die Erfassung versiegelter Flächen und Entsiegelungspotenziale, die Bewertung von Standorten sowie die Erstellung von Prioritäten, Kostenschätzungen und Umsetzungsfahrplänen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Erstellung des Klimaanpassungskonzepts im Förderzeitraum A.1als Nächstes01.06.2025 bis zum 30.05.2027
- Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss02.11.2026
- Beschlussfassung im Gemeinderat16.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt Achern ist verpflichtet, bis zum 30. Juni 2031 ein Klimaanpassungskonzept zu erstellen und fortzuschreiben. Fördermittel für die Erstellung wurden 2025 bewilligt.
Die Konzepterstellung läuft vom 01.06.2025 bis zum 30.05.2027. Klimaanpassungsmanagerin und Projektleitung sind im Fachgebiet 6.1 Stadtplanung und Klimaschutz angesiedelt.
Die Klimaanpassungsstrategie mit Maßnahmenkatalog liegt vor und bündelt räumliche sowie strukturelle Maßnahmen. Für einzelne Maßnahmen sind unterschiedliche Fachgruppen zuständig, konkrete Umsetzungs- und Vergabeentscheidungen sind im Strategieauszug nicht dokumentiert.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Bau- und Umweltausschuss soll dem Gemeinderat empfehlen, den Maßnahmenkatalog als strategische Grundlage zu beschließen und die Verwaltung mit dem A.2-Förderantrag zu beauftragen.
Noch offen
- Die Verwaltung soll den Förderantrag im Förderschwerpunkt A.2 „Umsetzungsvorhaben“ einreichen, die Beschlussfassung im Gemeinderat steht am 16.11.2026 an.
Ort der Leistung
Achern, Baden-Württemberg
Markiert ist Achern, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Förderung
- Fördermittel für die Konzepterstellung im Förderschwerpunkt A.1 erhalten, Förderantrag für A.2 steht noch aus
- Finanzierung
- Fördermittel im Förderschwerpunkt A.1 für die Erstellung des Klimaanpassungskonzepts, A.2-Anschlussförderung ist beantragt, sobald der vorgesehene Antrag eingereicht wird. Für klimaresiliente Aufenthalts- und Begegnungsräume sind DAS, ANK, KLIMOPASS, ELR, EFRE, Städtebauförderung und IKU als mögliche Fördermittel genannt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.