Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Schülerbeförderung
- Schulbusverkehr zur Grundschule Diersheim bis Ende des Schuljahres 2026/27.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Bisherige Schülerbeförderungsleistungen sind nur bis zu diesem Datum gewährleistetals Nächstes12.12.2026
- Beginn des genehmigten eigenwirtschaftlichen Verkehrsangebots ohne die zusätzlichen Schülerbeförderungsleistungen13.12.2026
- Entscheidung im Gemeinderat04.11.2026
Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3a VOB/A, zwei Anbieter wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert und zwei Angebote eingeholt. Schulz, Diersheim.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die bisherigen Schülerbeförderungsleistungen sind durch einen Zuschuss des Landratsamts Ortenaukreis nur bis zum 12.12.2026 gewährleistet. Die zusätzlichen Leistungen im Einzugsgebiet der Grundschule Diersheim sind nicht Bestandteil des genehmigten Verkehrsangebots ab dem 13.12.2026.
Die Stadt hat die Schülerbeförderungsleistungen beschränkt ausgeschrieben. Zwei Anbieter wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, zwei Angebote wurden eingeholt. Die Vergabe an die Fa. Schulz GmbH ist für die Entscheidung im Gemeinderat am 04.11.2026 vorgeschlagen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vergabe der Schülerbeförderung für den Schulbusverkehr zur Grundschule Diersheim an die Fa. Schulz GmbH bis Ende des Schuljahres 2026/27 zum Angebotspreis von 132.145 € pro Jahr und für den restlichen Zeitraum in Höhe von 86.937,50 €.
Noch offen
- Entscheidung des Gemeinderats über den Vergabevorschlag am 04.11.2026.
- Der konkrete Erstattungsbetrag kann erst am Ende der Abrechnung festgestellt werden.
Ort der Leistung
Rheinau, Baden-Württemberg
Markiert ist Rheinau, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Angebotspreis pro Jahr | 132.145 € |
|---|---|
| Vergabebetrag bis Ende des Schuljahres 2026/27brutto | 86.938 € |
| Folgekosten pro Jahr | 32.000 € |
| Jährliche Einnahmenca. | 101.250 € |
| Städtisches Defizit für das restliche Schuljahrca. | 20.350 € |
- Förderung
- Pauschaler Zuschuss des Landratsamts, erstattungsfähiger Höchstbetrag 1.500 EUR je Schüler und Schuljahr. Erwartete Erstattung ca. 101.250 €.
- Finanzierung
- Haushaltsmittel stehen bereit. Das Landratsamt bezuschusst die Schülerbeförderung pauschal, der erstattungsfähige Höchstbetrag beträgt 1.500 EUR je Schüler und Schuljahr. Mit den bislang bekannten Schülerzahlen wird eine Erstattung von ca. 101.250 € erwartet.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.