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Vergabe läuftStadt Rheinau · Fahrzeuge & Kommunaltechnik · Vorlage vom

Schülerbeförderung zur Grundschule Diersheim in Rheinau

Die bisherigen zusätzlichen Schülerbeförderungsleistungen sind nur bis zum 12.12.2026 gewährleistet und nicht im genehmigten Verkehrsangebot ab dem 13.12.2026 enthalten. Die Leistungen wurden beschränkt ausgeschrieben, die Vergabe an die Fa. Schulz GmbH ist dem Gemeinderat am 04.11.2026 zur Entscheidung vorgelegt.

Nächster Schritt

Entscheidung im Gemeinderat am 04.11.2026

Ausführung

Bis Ende des Schuljahres 2026/27

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Schülerbeförderung
Schulbusverkehr zur Grundschule Diersheim bis Ende des Schuljahres 2026/27.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Bisherige Schülerbeförderungsleistungen sind nur bis zu diesem Datum gewährleistetals Nächstes12.12.2026
  2. Beginn des genehmigten eigenwirtschaftlichen Verkehrsangebots ohne die zusätzlichen Schülerbeförderungsleistungen13.12.2026
  3. Entscheidung im Gemeinderat04.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3a VOB/A, zwei Anbieter wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert und zwei Angebote eingeholt. Schulz, Diersheim.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die bisherigen Schülerbeförderungsleistungen sind durch einen Zuschuss des Landratsamts Ortenaukreis nur bis zum 12.12.2026 gewährleistet. Die zusätzlichen Leistungen im Einzugsgebiet der Grundschule Diersheim sind nicht Bestandteil des genehmigten Verkehrsangebots ab dem 13.12.2026.

Die Stadt hat die Schülerbeförderungsleistungen beschränkt ausgeschrieben. Zwei Anbieter wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, zwei Angebote wurden eingeholt. Die Vergabe an die Fa. Schulz GmbH ist für die Entscheidung im Gemeinderat am 04.11.2026 vorgeschlagen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vergabe der Schülerbeförderung für den Schulbusverkehr zur Grundschule Diersheim an die Fa. Schulz GmbH bis Ende des Schuljahres 2026/27 zum Angebotspreis von 132.145 € pro Jahr und für den restlichen Zeitraum in Höhe von 86.937,50 €.

Noch offen

  • Entscheidung des Gemeinderats über den Vergabevorschlag am 04.11.2026.
  • Der konkrete Erstattungsbetrag kann erst am Ende der Abrechnung festgestellt werden.

Ort der Leistung

Rheinau, Baden-Württemberg

Markiert ist Rheinau, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Angebotspreis pro Jahr132.145 €
Vergabebetrag bis Ende des Schuljahres 2026/27brutto86.938 €
Folgekosten pro Jahr32.000 €
Jährliche Einnahmenca.101.250 €
Städtisches Defizit für das restliche Schuljahrca.20.350 €
Förderung
Pauschaler Zuschuss des Landratsamts, erstattungsfähiger Höchstbetrag 1.500 EUR je Schüler und Schuljahr. Erwartete Erstattung ca. 101.250 €.
Finanzierung
Haushaltsmittel stehen bereit. Das Landratsamt bezuschusst die Schülerbeförderung pauschal, der erstattungsfähige Höchstbetrag beträgt 1.500 EUR je Schüler und Schuljahr. Mit den bislang bekannten Schülerzahlen wird eine Erstattung von ca. 101.250 € erwartet.

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