Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Änderung des Bebauungsplans
- Gegenstand ist die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Bissendorfer Straße“ in der Ortschaft Großburgwedel. Der vorgelegte Planentwurf soll Grundlage des Verfahrens sein.
- Veröffentlichung des Planentwurfs
- Der Planentwurf soll gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet veröffentlicht werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Der Bau- und Planungsausschuss empfahl die Verfahrenseinleitung und die Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet. (erledigt)22.09.2026
- Einleitung des Verfahrens und Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet empfohlen, kein Termin genanntals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich am 22.09.2026 mit dem Planentwurf zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Bissendorfer Straße“ in Großburgwedel.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt, das Verfahren auf Grundlage des vorgelegten Planentwurfs einzuleiten und den Planentwurf im Internet zu veröffentlichen. Ergebnis: Empfehlung mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen; ein abschließender Beschluss ist im Auszug nicht belegt..
Noch offen
- Ein abschließender Beschluss zur Verfahrenseinleitung und Internetveröffentlichung ist nicht belegt.
Ort der Leistung
Burgwedel, Niedersachsen
Markiert ist Burgwedel, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.