Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- CAFM-Software
- Software für Immobilien- und Facility-Management. Welche Softwareart und welche Module beschafft werden, steht noch nicht fest.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaft, Vermögen, Digitalisierung (erledigt)15.09.2026
- Rat der Stadt Laatzen, Vorlage stand zur Entscheidung an (erledigt)08.10.2026
- Ausschreibung der CAFM-Software, nach der Neuorganisation des Bereichs Bauen und Gebäudemanagementals Nächstesdanach
- Mittel für Nutzung und Pflege des Systems im Ergebnishaushaltab 2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Mit der Drucksache 2022/222/60 wurden Gelder für Beschaffung, Implementierung und Wartung einer CAFM-Software bis einschließlich 2026 in den Haushalt eingestellt. Die Mittel wurden bislang nicht finanzwirksam.
Zuerst liefen Prozessanalysen und die Klärung der Aufbauorganisation im Reorganisationsprojekt des Fachbereichs 6 Bauen und Gebäudemanagement. Die Ausschreibung der Software knüpft an deren Ergebnisse an.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Für die Implementierung einer Immobilien- und Facility-Management Software sollen ab dem Haushaltsjahr 2027 jährlich 40.000 € veranschlagt werden.
Noch offen
- Softwareart und Module stehen noch nicht fest.
- Der Beginn der Ausschreibung hängt von den Ergebnissen der Neuorganisation ab.
Ort der Leistung
Laatzen, Niedersachsen
Markiert ist Laatzen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Nutzung und Pflege des CAFM-Systemsvoraussichtlich ca., je Jahr ab 2027 | 40.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Ab dem Haushaltsjahr 2027 sind jährlich 40.000 € im Teilergebnishaushalt Digitalisierung vorgesehen. Die früher eingestellten Mittel bis 2026 sind noch nicht ausgegeben.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.