Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Abbruch des Rathauses
- Art und Umfang der Abbrucharbeiten nennt die Vorlage nicht. Sie verweist auf eine Kostenprognose und einen Zeitplan, die am 10.02.2026 in einem Ausschuss vorgestellt wurden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorberatung im Verwaltungsausschuss (nicht öffentlich) (erledigt)17.09.2026
- Rat der Stadt Laatzen beschließt die Veranschlagung ungeändert (erledigt)08.10.2026
- Übertrag von 3,4 Mio. € als Haushaltsrest für den Rathausabrissals Nächstes2027
- 850.000 € werden für die weitere Umsetzung neu eingeplant2028
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für Planung und Umsetzung des Rathausabrisses waren im Haushaltsplan 2025 Mittel von 900.000 € veranschlagt. Sie wurden als Haushaltsrest auf 2026 übertragen, noch 850.000 € sind davon verfügbar.
Diese Ermächtigung kann nur einmal übertragen werden, deshalb verfällt der Rest Ende 2026. Die Mittel für die weitere Umsetzung sollen im Haushaltsjahr 2028 neu eingeplant werden. Die Vorlage nennt das einen reinen haushälterischen Vorgang.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Für den Abriss des Rathauses sollen 850.000 € im Haushaltsjahr 2028 veranschlagt werden. Die Haushaltsreste aus 2025 in gleicher Höhe entfallen. Ergebnis: ungeändert beschlossen, 23 Ja, 14 Nein, 1 Enthaltung.
Noch offen
- Gesamtkosten, Vergabeverfahren und Termin des Abbruchs nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Laatzen, Niedersachsen
Markiert ist Laatzen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Für 2028 sollen 850.000 € neu veranschlagt werden. Die Haushaltsmittel von 3,4 Mio. € aus 2026 sollen als Haushaltsrest in das Jahr 2027 übertragen werden und stehen dort weiter für die Maßnahme bereit.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.