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Zur EntscheidungGemeinde Wedemark · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Sitzung am

Planung Feuerwehrgerätehaus Wennebostel, Wedemark

Die Gemeinde Wedemark will die Planung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Wennebostel EU-weit ausschreiben. Der Bebauungsplan steht am 26.10.2026 mit Abwägungs- und Satzungsbeschluss auf der Tagesordnung des Rates. Das Vergabeverfahren soll bis 30.11.2026 durchgeführt werden.

Ausschreibung

Nach dem Ratsbeschluss zum Bebauungsplan, Vergabeverfahren bis 30.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Bericht

Planungsleistungen
Planung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Wennebostel. Die Ausschreibung erfolgt EU-weit, sobald der Bebauungsplan beschlossen ist.
Umfeld des Neubaus
Der Bebauungsplan sichert auch eine Fläche für ein Pumpwerk. Außerhalb des Plangebiets entstehen laut Vorlage Kosten für einen Fußweg von ca. 90 m Länge im Seitenraum der Regionsstraße und für Ausgleichsmaßnahmen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Bericht

  1. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (erledigt)21.07.2025
  2. Entwurfsauslegung des Bebauungsplans (erledigt)Juli bis August 2026
  3. Rat soll den neu aufgestellten Bebauungsplan beschließen (erledigt)26.10.2026
  4. EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungenals Nächstesdanach
  5. Ziel: Vergabeverfahren zur Beauftragung der Planungsleistungen durchgeführt30.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

EU-weite Ausschreibung. Die Verfahrensart nennt der Report nicht.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Im Haushaltsplan 2026 steht das Ziel, bis 30.11.2026 ein Vergabeverfahren für die Planungsleistungen durchzuführen. Der Gemeinderat hat die Ziele mit dem Haushaltsplan festgelegt. Der Zielerreichungsreport mit Stand 18.09.2026 nennt 20 % erreicht.

Der neu aufgestellte Bebauungsplan soll im Oktober im Rat beschlossen werden. Danach sollen die Planungsleistungen EU-weit ausgeschrieben werden. Für das Verfahren wird eine Anwaltskanzlei hinzugezogen. Der Bebauungsplan ermöglicht den Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Sein Aufstellungsbeschluss fiel am 21.07.2025.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Rat soll das Ergebnis der Abwägung zu den Stellungnahmen und den Bebauungsplan Nr. 16/16 als Satzung beschließen. Danach folgt die EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen.

Noch offen

  • Ob der Rat den Bebauungsplan im Oktober beschließt, geht aus dem Report nicht hervor.
  • Einen Kostenrahmen für die Planung nennt der Report nicht.
  • Die Behörden weisen auf eine nötige Vereinbarung mit der Region zu den Zufahrten zur K 107 hin.

Ort der Leistung

Wedemark, Niedersachsen

Markiert ist Wedemark, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Bericht

Das Dokument nennt keine Kosten.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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