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BeschlossenStadt Erftstadt · Technik & Ausstattung · Sitzung am

LED-Flutlicht Sportplätze in Erftstadt

Die Flutlichtanlagen auf den Sportplätzen in Gymnich, Friesheim und Bliesheim sollen auf LED umgerüstet werden. Die Förderung ist laut Verwaltung zugesagt, die Förderquote liegt bei ca. 94 %. Beauftragt werden die Arbeiten nach der Genehmigung des Haushalts.

Ausschreibung

Nach Genehmigung des Haushalts

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Bericht

LED-Umrüstung der Flutlichtanlagen
Umrüstung der Flutlichtanlagen auf den Sportplätzen Gymnich, Friesheim und Bliesheim auf LED.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Bericht

  1. Ausschuss für Sport, Kultur und Freizeit: Beschlusskontrolle mit der Umrüstung stand auf der Tagesordnung (erledigt)16.09.2026
  2. Beauftragung der LED-Umrüstung nach Genehmigung des Haushaltsals Nächstesdanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Arbeiten sollen nach der Genehmigung des Haushalts beauftragt werden. Eine Verfahrensart nennt das Dokument nicht.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Flutlichtanlagen auf den Sportplätzen Gymnich, Friesheim und Bliesheim sollen auf LED umgerüstet werden. Die Beschlusskontrolle des Ausschusses für Sport, Kultur und Freizeit nennt die Maßnahme als aktuelle Förderung.

Die Förderung ist laut Verwaltung zugesagt. Die Arbeiten sollen nach der Genehmigung des Haushalts beauftragt werden. Der Stand der Beschlusskontrolle ist der 26.08.2026.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Noch offen

  • Die Genehmigung des Haushalts steht als Voraussetzung für die Beauftragung noch aus.
  • Gesamtkosten der Umrüstung nennt das Dokument nicht.

Ort der Leistung

Erftstadt, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Erftstadt, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Bericht

Finanzierung
Die Förderung ist laut Verwaltung zugesagt, die Förderquote beträgt ca. 94 %. Beauftragt wird erst nach der Genehmigung des Haushalts.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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