Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Fahrradabstellanlagen
- Rund 250 überdachte Fahrradabstellplätze, bisher rund 150. Zwei Anlagen mit Doppelstockparkern bieten je rund 80 Plätze. Alle Dächer sollen als Gründächer ausgeführt werden.
- Weitere Angebote
- Eine Reparaturstation, Gepäckschließfächer mit Ladefunktion und abschließbare Fahrradboxen als Doppelstockboxen mit Gründach. Eine Fläche für ein künftiges Bike-Sharing-Angebot bleibt frei.
- Pflaster und Entwässerung
- Überdachte Bereiche erhalten klassisches Pflaster, nicht überdachte versickerungsfähiges Ökopflaster. Das Wasser versickert in den angrenzenden Grünflächen.
- Querungsstelle
- Die vorhandene gemeinsame Querungsstelle an der Hans-Böckler-Straße wird um taktile Elemente ergänzt.
- Beleuchtung
- Die Planung berücksichtigt eine ausreichende Beleuchtung der Mobilstation.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Baubeschluss zur Mobilstation Hermülheim stand auf der Tagesordnung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr (erledigt)06.10.2026
- Die Stadtwerke stellen den Finanzierungsantrag bei go.Rheinland über die ÖPNV-Invest-RLals Nächstesdanach
- Herstellung der Mobilstation nach Erhalt der Förderzusagedanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Fahrradabstellanlage westlich der Stadtbahnhaltestelle Hermülheim muss versetzt werden, weil das Gebiet des Bebauungsplans 010 „Ehemaliger Rangierbahnhof Hermülheim“ erschlossen werden soll. Sie zieht auf die östliche Seite, wo schon eine kleinere Anlage steht. Beide Anlagen sind alt und nicht mehr zeitgemäß. Die Zusammenlegung ist der Anlass, die Mobilstation umzusetzen.
Die Mobilstation ist Teil einer Initiative des S.U.N.-Netzwerkes, bei der der Rhein-Erft-Kreis das Konsortium führt. Ziel sind einheitliche Mobilstationen in der Region. Hermülheim steht in beiden Einplanungsanträgen des Rhein-Erft-Kreises aus den Jahren 2019 und 2020 bei go.Rheinland.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss soll der Entwurfsplanung zustimmen. Die Stadtwerke sollen die Flächen ankaufen, den Förderantrag stellen, die Mittel in den Investitionsplan 2027 einstellen und die Mobilstation nach der Förderzusage zeitnah herstellen.
Noch offen
- Die Förderzusage liegt noch nicht vor. Erst mit dem Förderbescheid werden die förderfähigen Kosten und der Eigenanteil endgültig festgelegt.
- Die Stadtwerke wollen zwei Flurstücke ankaufen. Der Eigentümer hat Verkaufsbereitschaft signalisiert, verkauft aber nur beide Flächen zusammen.
- Ein Ergänzungsantrag vom 06.10.2026 will auf dem vorhandenen Park-and-Ride-Parkplatz mindestens zwei Car-Sharing-Standorte und eine weitere E-Ladestation in die Planung aufnehmen. Ob er angenommen wurde, geht aus den Unterlagen nicht hervor.
Ort der Leistung
Hürth, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Hürth, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| GesamtkostenGrunderwerb und Herstellung in Summe laut Vorlage | 829.000 € |
|---|---|
| Herstellung der Mobilstationnetto, gemäß Kostenberechnung | 655.000 € |
| Taktile Elemente an der Querungsstellebrutto, etwa | 10.000 € |
| Grunderwerb von zwei Flurstückeninklusive Nebenkosten, geschätzt | 164.000 € |
- Förderung
- bis 90 % über die ÖPNV-Invest-RL
- Finanzierung
- Im Investitionsplan 2027 der Stadtwerke sollen 166.000 € Eigenanteil und 663.000 € Förderung stehen. Die Förderquote beträgt höchstens 90 %. Dazu kommen Unterhaltungskosten von 42.000 € jährlich, die ab 2027 vorzusehen sind.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.