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BeschlossenKolpingstadt Kerpen · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Neubau Bau- und Betriebshof in Kerpen

Der Bau- und Betriebshof der Kolpingstadt Kerpen soll neu gebaut werden. Die Entwurfsplanung liegt vor. Die Kostenberechnung nennt ca. 45,4 Mio. € mit Parkdeck und ca. 43,64 Mio. € ohne Parkdeck, jeweils ohne Interimslösung. Der Stadtrat sollte am 13.10.2026 die Variante wählen.

Kostenschätzung

45,4 Mio. €

im Dokument beziffert

Nächster Schritt

Nach der Wahl der Variante werden die Leistungsphasen 5 bis 7 abgerufen

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Neubau Bau- und Betriebshof
Entwurfsplanung mit Variante A (mit Parkdeck) oder Variante B (ohne Parkdeck). Die Kostenberechnung nach DIN 276 ist vom Bauherrn zu bestätigen.
Ausführungsplanung und Vergabe
Für die vom Rat gewählte Variante sollen die Leistungsphasen 5 bis 7 abgerufen werden. Dazu gehören Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe.
Interimsunterbringung eines Bauhofteils
Wegen der neuen Rettungswache auf dem Grundstück von Feuerwache und Bauhof muss ein Teil des Bauhofs voraussichtlich übergangsweise anderswo untergebracht werden. Für eine Anmietung wurde ein Grundstück gefunden, ein Vertrag ist noch nicht geschlossen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschuss beauftragt die Ausarbeitung der Vorplanung (erledigt)09.12.2025
  2. Rat beschließt die Weiterführung der Planung ohne Holzfassade (erledigt)03.03.2026
  3. Wahl der Variante mit oder ohne Parkdeck stand auf der Tagesordnung des Stadtrats (erledigt)13.10.2026
  4. Abruf der Leistungsphasen 5 bis 7, Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabeals Nächstesdanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschuss hat am 09.12.2025 den Bürgermeister beauftragt, die Vorplanung weiter ausarbeiten zu lassen und die nötigen Haushaltsmittel zu ermitteln. Am 03.03.2026 beschloss der Rat, die Planung weiterzuführen, auf die Holzfassade zu verzichten und weitere Einsparmöglichkeiten zu prüfen.

Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen. Das Parkdeck ist für den Stellplatznachweis nicht nötig, der tatsächliche Stellplatzbedarf liegt aber deutlich über den gesetzlichen Mindestanforderungen. Aus Sicht des Kämmerers sollte das Projekt wegen der Haushaltslage noch einmal geprüft werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Ausschüsse empfehlen dem Rat, die Entwurfsplanung als Variante A mit Parkdeck oder als Variante B ohne Parkdeck umsetzen zu lassen und für die gewählte Variante die Leistungsphasen 5 bis 7 abzurufen.

Noch offen

  • Aus Sicht des Kämmerers sollte das Projekt wegen der Haushaltslage noch einmal geprüft werden.
  • Das Konzept und die Kosten der Interimsunterbringung sollen den Gremien vor der Umsetzung vorgelegt werden.

Ort der Leistung

Kerpen, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Kerpen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Neubau mit Parkdeck (Variante A), GesamtkostenKostenberechnung nach DIN 276, Angabe ca., ohne Interimslösung45.400.000 €
Neubau ohne Parkdeck (Variante B), GesamtkostenKostenberechnung nach DIN 276, Angabe ca., ohne Interimslösung43.640.000 €
Finanzierung
Für 2026 ist ein Haushaltsansatz eingetragen, weitere Mittel sollen in den Folgejahren veranschlagt werden. Zusätzliche Haushaltsmittel sind laut Vorlage derzeit nicht erforderlich, weil die Verwaltungskosten in der Kostengruppe 700 berücksichtigt sind.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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