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BeschlossenStadt Erftstadt · Bau & Handwerk, Planung & Beratung, Energie & Umwelt · Sitzung am

Sanierung des historischen Rathauses in Erftstadt

Auf Grundlage eines Sanierungskonzepts und einer Kostenschätzung soll das historische Rathaus in Lechenich saniert werden. Der Immobilienausschuss soll am 12.11.2026 über die Sanierung entscheiden, ein Ergebnis ist nicht belegt.

Kostenschätzung

846.000 €

Nächster Schritt

Entscheidung im Betriebsausschuss Immobilien am 12.11.2026

Ausführung

Planung inklusive Abstimmung mit den zu beteiligenden Fachämtern: ca. 5 Monate, Vergabeverfahren ca. 2 Monate, Ausführung ca. 6 bis 8 Monate.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Barrierefreier Zugang und WC
Vorgesehen sind der Umbau der außen liegenden Treppenanlage und der Einbau einer mechanischen Hebeplattform für etwa 1 m Hubhöhe. Im Erdgeschoss soll eine barrierefreie WC-Anlage hergestellt werden.
Heiz- und Kühldecken sowie Lüftung
Das System der Kühl- und Heizdecke kann zunächst zur Beheizung und zukünftig auch zur Kühlung des Gebäudes genutzt werden. Eine mechanische Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wird wegen begrenzter Mittel zurückgestellt.
Fenster und energetische Maßnahmen
Die historischen Fenster sollen instand gesetzt und eine zusätzliche innere Fensterebene eingebaut werden. Innendämmung ist zunächst nicht zwingend vorgesehen, optionale Leistungen umfassen Rückbau von Trennwänden, Türöffnungen, Stützen und Träger sowie Erneuerung des Fußbodenbelags und einen zweiten Rettungsweg.
Planung und Fachleistungen
Vorgesehen sind Architektur, Fachplanung, Denkmaldokumentation, Energieberatung und Genehmigungen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Entscheidung über die Sanierung im Betriebsausschuss Immobilienals Nächstes12.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Auf Grundlage der Vorlage 177/2026 aus der Sitzung des Betriebsausschusses am 07.05.2026 wurden ein Sanierungskonzept und eine Kostenschätzung auf Basis der DIN 276 durch ein externes Architekturbüro erstellt. Eine weitere Kostenschätzung verweist auf den Beschluss des Immobilienausschusses vom Mai 2026.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft soll auf Basis des Sanierungskonzeptes und der Kostenschätzung die Sanierung des historischen Rathauses in Erftstadt-Lechenich beschließen.

Noch offen

  • Die konkrete Ausführung der Treppenanlage, der Hebeplattform und der erforderlichen Bewegungsflächen ist mit der Denkmalbehörde, der Bauaufsicht und den zuständigen Stellen für Barrierefreiheit abzustimmen.
  • Auf Grundlage einer aktualisierten Energiebilanz ist zu prüfen, ob der angestrebte Effizienzgebäudestandard auch ohne Innendämmung erreicht werden kann.
  • Die abschließende Entscheidung über eine gegebenenfalls erforderliche Innendämmung ist gemeinsam mit Energieeffizienzplanung, Bauphysik und Denkmalpflege zu treffen.

Ort der Leistung

Erftstadt, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Erftstadt, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Gesamtbudgetbrutto, Preisstand August 2026 einschließlich 19 % Umsatzsteuer846.000 €
721.000 €
Architektur, Fachplanung, Denkmaldokumentation, Energieberatung und Genehmigungen75.000 €
Baupreis- und Bestandsrisikoca.50.000 €
Erträge130.000 €
Optionale Leistungen: Rückbau, Türöffnungen, Stützen und Träger45.000 €
Optionale Leistung: Fußbodenbelag erneuern30.000 €
Optionale Leistung: zweiter Rettungsweg160.000 €
Förderung
Eine maximale Förderung von ca. 130.000 € kann im KfW-Programm 464 erreicht werden, Förderfähigkeit setzt die Komplettsanierung auf eine anerkannte Effizienzgebäude-Stufe voraus.
Finanzierung
Mittel stehen 2027 zur Verfügung, der Kernhaushalt wird nicht belastet. Eine maximale Förderung von ca. 130.000 € kann im KfW-Programm 464 erreicht werden, sofern die Komplettsanierung eine anerkannte Effizienzgebäude-Stufe erfüllt.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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