Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Sanierung der Treppe
- Erneuerung der Treppe am Stadteingang Unter den Hecken. Der Bau eines Aufzugs ist nicht förderfähig.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorlage 11/0446 zur Sanierung der Treppe in den Betriebsausschuss eingebracht (erledigt)29.09.2026
- Planungsausschuss berät den Folgeantrag für das ISEK, zu dem die Treppe gehört (erledigt)08.10.2026
- 250.000 € für die Treppe im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs eingestelltals Nächstes2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Treppe am Stadteingang Unter den Hecken, die Sparkassentreppe, gehört zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) für die Innenstadt. Die Sanierung konnte nach Gesprächen mit der Bezirksregierung Düsseldorf ins ISEK aufgenommen werden.
Die Kosten der Treppe werden in die Maßnahme B1 Kölner Straße einbezogen. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme sollen dadurch nicht steigen. Der Bau eines Aufzugs wäre nicht förderfähig.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Planungsausschuss soll über den Folgeantrag für das ISEK entscheiden, zu dem die Treppe gehört. Die Sanierung der Treppe selbst wurde als Vorlage 11/0446 in den Betriebsausschuss eingebracht.
Noch offen
- Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Förderbescheide.
Ort der Leistung
Dormagen, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Dormagen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Sanierung der Treppe, vom Eigenbetrieb kalkuliertlaut Kosten- und Finanzierungsübersicht 2026, Anlage 1 | 1.034.000 € |
|---|
- Förderung
- Städtebauförderung, bis zu 60% der anrechenbaren Kosten nach Vorgesprächen
- Finanzierung
- Die Treppe ist in die Städtebauförderung aufgenommen. Bis zu 60% der anrechenbaren Kosten sind nach den Vorgesprächen förderfähig. Für 2027 sind 250.000 € im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs eingestellt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.