Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Einrichtung und Betrieb der Übertragungsanlage
- Der Konzessionsnehmer errichtet die Anlage auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Er unterhält sie mit einem sicheren Übertragungsverfahren nach den aktuellen Regeln der Technik.
- Zugang für weitere Fachunternehmen
- Der Konzessionsnehmer muss weiteren zugelassenen Fachunternehmern erlauben, ihre Anschlusseinrichtungen über seine Alarmempfangsstelle auf die Leitstelle aufzuschalten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Tischvorlage zur Ausschreibung der Konzession stand im Kreisausschuss auf der Tagesordnung (erledigt)23.09.2026
- EU-weite Ausschreibung der Konzession im Verhandlungsverfahrenals Nächstesdanach
- Abschluss des Konzessionsvertrags mit bis zu zwei Konzessionsnehmerndanach
Vergabeverfahren
EU-weit im Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb, als Konzessionsvertrag über 10 Jahre. Der Vertrag erhält eine Option zur vorzeitigen Auflösung, etwa bei Wegfall der Pflichtaufgabe oder bei Zusammenlegung von Leitstellenbereichen. Je nach Ergebnis sollen bis zu zwei Konzessionsnehmer einen Vertrag erhalten. Ein Ingenieurbüro begleitet das Verfahren.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Bei Sonderbauten schreibt die Bauordnung NRW vor, dass Brandmeldungen an die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle aufgeschaltet werden. Dafür ist der Rhein-Kreis Neuss zuständig. Die dafür nötige Alarmübertragungsanlage kann er selbst einrichten oder durch einen oder zwei Konzessionäre betreiben lassen. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen soll sie von Konzessionären gebaut und betrieben werden.
Nach einem Musterverfahren des Bundeskartellamts dürfen solche Konzessionsverträge höchstens zehn Jahre laufen. Neue Verträge müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Die Kommunen im Kreis haben keine eigene Leitstelle und keine solche Anlage. Bestehende Konzessionsverträge sollen nach Ablauf der Laufzeit gekündigt werden. Danach wird auf die Aufschaltung beim Rhein-Kreis verwiesen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Vorlage schlägt vor, dass der Kreisausschuss ein öffentliches Ausschreibungsverfahren für einen Konzessionsvertrag beschließt. Die Verwaltung soll je nach Ergebnis mit bis zu zwei Konzessionsnehmern einen Vertrag über zehn Jahre abschließen.
Noch offen
- Ob der Kreisausschuss die Ausschreibung beschlossen hat, geht aus der Vorlage nicht hervor.
- Einen Termin für die Ausschreibung nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Neuss, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Neuss, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Kosten tragen die Anlagenbetreiber, der Konzessionär rechnet direkt mit ihnen ab. Der Rhein-Kreis Neuss übernimmt keine Kostenverpflichtungen. Je nach Wettbewerb erhält er eine Konzessionsgebühr für die Aufschaltung auf die Kreisleitstelle, die gegebenenfalls mit den Kommunen geteilt wird.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.