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BeschlossenOrtsgemeinde Biebrich · Bau & Handwerk · Sitzung am

Treppenaufgang Dorfgemeinschaftshaus Biebrich

Der Treppenaufgang an der Vorderseite des Dorfgemeinschaftshauses in Biebrich ist marode. Er steht unter Denkmalschutz und muss genauso wieder hergestellt werden. Der Gemeinderat beschloss am 29.09.2026 die Ausschreibung, sobald die Förderung aus dem Investitionsstock vorliegt.

Ausschreibung

Nach Bewilligung der Fördermittel

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Niederschrift

Wiederherstellung des Treppenaufgangs
Der Treppenaufgang an der Vorderseite des Dorfgemeinschaftshauses muss genauso wieder errichtet oder hergestellt werden, weil er unter Denkmalschutz steht.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Niederschrift

  1. Gemeinderat berät über den Treppenaufgang und die Beantragung von Fördermitteln (erledigt)21.07.2026
  2. Gemeinderat beschließt die Ausschreibung, sobald die Förderung vorliegt (erledigt)29.09.2026
  3. Ausschreibung durch die Vergabestelle der Verbandsgemeinde, sobald die Förderung bewilligt istals Nächstesdanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Kostenschätzung bewegt sich im Bereich einer freihändigen Vergabe. Die Ausschreibung erfolgt nach Bewilligung der Fördermittel durch die Vergabestelle der Verbandsgemeinde. Der Ortsbürgermeister darf den Auftrag bis zur Wirtschaftlichkeitsgrenze ohne weiteren Beschluss vergeben.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Treppenaufgang an der Vorderseite des Dorfgemeinschaftshauses ist marode. Der Gemeinderat hatte sich am 21.07.2026 damit befasst. Die zuerst vorgesehene Planung wurde nach der Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde hinfällig.

Die Denkmalschutzbehörde stellte fest, dass der Treppenaufgang unter Denkmalschutz steht. Er muss deshalb genauso wieder errichtet oder hergestellt werden. Der Vorsitzende holte dafür eine grobe Kostenschätzung ein, mit der Fördermittel aus dem Investitionsstock beantragt werden sollen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat beschließt die Ausschreibung zur Wiederherstellung des Treppenaufgangs, sobald die Bewilligung der Fördermittel vorliegt. Er ermächtigt den Ortsbürgermeister, bis zur Wirtschaftlichkeitsgrenze ohne weitere Beschlussfassung zu vergeben. Ergebnis: mehrheitlich angenommen, 6 Ja-Stimmen.

Noch offen

  • Die Bewilligung der Fördermittel aus dem I-Stock steht noch aus.

Ort der Leistung

Biebrich, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Biebrich, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Niederschrift

Finanzierung
Für die Wiederherstellung sollen Fördermittel aus dem Investitionsstock (I-Stock) beantragt werden. Die Bewilligung liegt noch nicht vor.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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