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Zur EntscheidungOrtsgemeinde Bogel · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Sitzung am

Kindertagesstätte im mittleren Ergel in Bogel

Die Containeranlage soll perspektivisch durch eine neue Kindertagesstätte mit seinerzeit fünf Gruppen und bis zu 90 Betreuungsplätzen ersetzt werden. Der Gemeinderat soll die Entwurfsplanung für den Bebauungsplan und die Oberflächenentwässerung billigen und die frühzeitigen Beteiligungsverfahren freigeben, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Kindertagesstätte
Geplant ist eine neue Kindertagesstätte mit seinerzeit fünf Gruppen und bis zu 90 Betreuungsplätzen. Sie soll perspektivisch die Containeranlage ersetzen.
Bebauungsplanung und Oberflächenentwässerung
Der Bebauungsplan betrifft Flurstück 23/3, Flur 23, oberhalb des bestehenden Feuerwehrgerätehauses beziehungsweise der Mehrzweckhalle. Die Entwurfsplanung umfasst Planurkunde, textliche Festsetzungen und Begründung sowie Ergebnisse der entwässerungstechnischen Voruntersuchung und Wasserhaushaltsbilanzierung.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan (erledigt)25.06.2024
  2. Termin zur Entwässerungsvoruntersuchung und Wasserhaushaltsbilanzierung, Ergebnisse in Entwurfsplanung übernommen (erledigt)13.08.2026
  3. Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat vorgesehen (erledigt)20.10.2026
  4. Billigung der Entwurfsplanung und frühzeitige Beteiligungsverfahren, Termin nicht genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Zweistufiges Regelverfahren nach BauGB. Planungsleistungen für den Bebauungsplan wurden an WSW & Partner in Kaiserslautern vergeben.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Containeranlage ist keine dauerhafte Lösung. Der Kindergartenzweckverband Bogel hat den Grundsatzbeschluss gefasst, eine neue Kindertagesstätte mit seinerzeit fünf Gruppen und bis zu 90 Betreuungsplätzen zu realisieren.

Der Neubau ist auf Flurstück 23/3, Flur 23, oberhalb des bestehenden Feuerwehrgerätehauses beziehungsweise der Mehrzweckhalle geplant. Das Grundstück liegt im Außenbereich, für den Neubau ist daher ein Bebauungsplan erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.06.2024 gefasst.

Die Entwurfsplanung umfasst Planurkunde, textliche Festsetzungen und Begründung. Ergebnisse der entwässerungstechnischen Voruntersuchung und Wasserhaushaltsbilanzierung wurden nach einem Termin am 13.08.2026 eingearbeitet.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Entwurfsplanung soll gebilligt und die Verwaltung mit dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie der interkommunalen Abstimmung beauftragt werden.

Noch offen

  • Der Umweltbericht liegt noch nicht vor und soll nachgereicht werden.
  • Die Billigung der Entwurfsplanung und die Freigabe der frühzeitigen Beteiligung sind in der Vorlage vorgeschlagen, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.

Ort der Leistung

Bogel, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Bogel, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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