Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Kindertagesstätte
- Geplant ist eine neue Kindertagesstätte mit seinerzeit fünf Gruppen und bis zu 90 Betreuungsplätzen. Sie soll perspektivisch die Containeranlage ersetzen.
- Bebauungsplanung und Oberflächenentwässerung
- Der Bebauungsplan betrifft Flurstück 23/3, Flur 23, oberhalb des bestehenden Feuerwehrgerätehauses beziehungsweise der Mehrzweckhalle. Die Entwurfsplanung umfasst Planurkunde, textliche Festsetzungen und Begründung sowie Ergebnisse der entwässerungstechnischen Voruntersuchung und Wasserhaushaltsbilanzierung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan (erledigt)25.06.2024
- Termin zur Entwässerungsvoruntersuchung und Wasserhaushaltsbilanzierung, Ergebnisse in Entwurfsplanung übernommen (erledigt)13.08.2026
- Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat vorgesehen (erledigt)20.10.2026
- Billigung der Entwurfsplanung und frühzeitige Beteiligungsverfahren, Termin nicht genanntals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Zweistufiges Regelverfahren nach BauGB. Planungsleistungen für den Bebauungsplan wurden an WSW & Partner in Kaiserslautern vergeben.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Containeranlage ist keine dauerhafte Lösung. Der Kindergartenzweckverband Bogel hat den Grundsatzbeschluss gefasst, eine neue Kindertagesstätte mit seinerzeit fünf Gruppen und bis zu 90 Betreuungsplätzen zu realisieren.
Der Neubau ist auf Flurstück 23/3, Flur 23, oberhalb des bestehenden Feuerwehrgerätehauses beziehungsweise der Mehrzweckhalle geplant. Das Grundstück liegt im Außenbereich, für den Neubau ist daher ein Bebauungsplan erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.06.2024 gefasst.
Die Entwurfsplanung umfasst Planurkunde, textliche Festsetzungen und Begründung. Ergebnisse der entwässerungstechnischen Voruntersuchung und Wasserhaushaltsbilanzierung wurden nach einem Termin am 13.08.2026 eingearbeitet.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Entwurfsplanung soll gebilligt und die Verwaltung mit dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie der interkommunalen Abstimmung beauftragt werden.
Noch offen
- Der Umweltbericht liegt noch nicht vor und soll nachgereicht werden.
- Die Billigung der Entwurfsplanung und die Freigabe der frühzeitigen Beteiligung sind in der Vorlage vorgeschlagen, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.
Ort der Leistung
Bogel, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Bogel, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.