Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Ausbau der Gemeindestraße mit Stichstraßen
- Ausbau der Kaltenbachstraße mit Stichstraßen gemäß vorliegender Ausbauplanung. Die Ausbauplanung ist Bestandteil des Protokolls.
- Verrohrung des Gewässers Kaltenbach
- Die querende Verrohrung des Gewässers Kaltenbach wird bei Bedarf erneuert.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Anmeldung zum Investitionsstock stand auf der Tagesordnung des Ortsgemeinderats (erledigt)01.10.2026
- Verbandsgemeinderat beschließt die Prioritätenlisteals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Ortsgemeinde Oberneisen will die Gemeindestraße Kaltenbachstraße mit Stichstraßen ausbauen und über wiederkehrende Ausbaubeiträge abrechnen. Den Ausbau hat der Ortsgemeinderat laut Vorlage bereits unter TOP 7 beschlossen.
Anträge für den Investitionsstock müssen bis Anfang Oktober bei der Finanzabteilung vorliegen. Deshalb sollte der Ortsgemeinderat am 01.10.2026 entscheiden, ob die Baumaßnahme angemeldet wird.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ortsgemeinderat soll den Ausbau der Kaltenbachstraße mit Stichstraßen und bei Bedarf die querende Verrohrung des Gewässers Kaltenbach gemäß Ausbauplanung zur Förderung nach dem Investitionsstock anmelden.
Noch offen
- Ob und wann die Ortsgemeinde Zuwendungsmittel erhält, ist offen.
- Wie die Maßnahme eingestuft wird, entscheidet die Prioritätenliste des Verbandsgemeinderats.
Ort der Leistung
Oberneisen, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Oberneisen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Laut Vorlage stehen Mittel zur Verfügung. Ob und wann Zuwendungsmittel aus dem Investitionsstock kommen, ist nicht absehbar.
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