Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Informationsvorlage
- Wassergebundene Wegedecke
- Die restliche Fläche erhält eine wassergebundene Wegedecke. Der Bereich hinter der Garage bleibt unberührt, um Feuchtigkeitsschäden am Nachbargebäude zu verhindern.
- Baumpflanzung
- Es werden 3 bis 4 Bäume als Schattenspender gepflanzt.
- Möblierung
- Die Möblierung des Platzes soll im Nachgang erfolgen. Zunächst ist der Platzbedarf für die geplanten Bäume abzuwarten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Informationsvorlage
- Der Bauausschuss wird über den Stand des Schattenplatzes unterrichtet (erledigt)16.09.2026
- Freihändige Vergabe der wassergebundenen Wegedecke und der Baumpflanzungals Nächstesdanach
- Möblierung des Platzesdanach
Vergabeverfahren
Freihändige Vergabe. Bei der Markterkundung wurden verschiedene Gartenbaubetriebe angeschrieben.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Hauptausschuss hat am 05.06.2025 beschlossen, dass zwei gemeindeeigene Grundstücke zur Herrichtung eines Schattenplatzes dienen sollen. Der Platz wurde vermessen und ein Förderantrag wurde bewilligt.
Das Abräumen des Platzes ist bereits vergeben, ebenso der Umbau des Kabelverteilers. Offen sind die Wegedecke, die Bäume und danach die Möblierung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Noch offen
- Die Möblierung folgt erst, wenn der Platzbedarf der Bäume feststeht.
Ort der Leistung
Bobenheim-Roxheim, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Bobenheim-Roxheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Informationsvorlage
Haushaltsansatz: 80.000 €, Haushaltsjahr 2026.
- Förderung
- Förderantrag bewilligt, je 50 % Zuschuss für Pflege von Bäumen und Sträuchern (5 Jahre), Entsiegelung und Piko-Park
- Finanzierung
- Im Haushalt 2026 sind 80.000 € für die Maßnahme eingestellt. Ein bewilligter Förderantrag bringt jeweils 50 % Zuschuss für die Pflege von Bäumen und Sträuchern (5 Jahre), die Entsiegelung und den Piko-Park.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.