Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Erkundungsbohrung
- Probebohrung zum Bau eines Löschwasserbrunnens In den Rauhweiden in Römerberg, auf Grundlage des vorhandenen Leistungsverzeichnisses.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Werkausschuss beschließt die Beauftragung von Planung, fachlicher Begleitung und Auswertung der Erkundungsbohrung (erledigt)20.04.2026
- Werkausschuss beschließt einstimmig, die Erkundungsbohrung im Vergabeverfahren an den wirtschaftlichen Anbieter zu vergeben (erledigt)28.09.2026
- Ausschreibung der Erkundungsbohrung, Auftrag an den wirtschaftlichen Bieterals Nächstesdanach
Vergabeverfahren
Ausschreibung. Der Auftrag wird im Zuge der Ausschreibung an den wirtschaftlichen Bieter vergeben.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Gewerbegebiet In den Rauhweiden in Römerberg ist in den letzten Jahren größer geworden. Die benötigte Löschwassermenge von voraussichtlich 96 m³ für die Dauer von zwei Stunden kann nicht eingehalten werden. Darum soll ein Löschwasserbrunnen gebohrt werden.
Am 20.04.2026 hat der Werkausschuss beschlossen, die Planung, fachliche Begleitung und Auswertung einer Erkundungsbohrung für einen Löschwasserbrunnen In den Rauhweiden in Römerberg zu beauftragen. Inzwischen liegt ein Leistungsverzeichnis vor, auf dessen Grundlage die Bohrung ausgeschrieben werden kann. Am 28.09.2026 hat der Werkausschuss die Vergabe einstimmig beschlossen.
Laut Vorlage besteht eine gesetzliche Verpflichtung nach der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung. Die Aufwendung gilt deshalb nach § 100 GemO als unabweisbar und wird außerplanmäßig finanziert.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Werkausschuss hat beschlossen, dass die VG-Werke im Vergabeverfahren den wirtschaftlichen Anbieter mit der Erkundungsbohrung beauftragen. Grundlage ist das vorhandene Leistungsverzeichnis. Ergebnis: einstimmig.
Ort der Leistung
Römerberg, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Römerberg, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Erkundungsbohrung (Probebohrung)schätzungsweise, brutto | 40.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Die Aufwendung erfolgt außerplanmäßig. Laut Vorlage ist sie nach § 100 GemO unabweisbar. Ein erheblicher Jahresfehlbetrag entsteht durch die Beauftragung nicht.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.