Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Drucksache
- Planung der Einlegearbeiten im Sichtbeton
- Geplant ist die Planung der Einlegearbeiten im Sichtbeton für den Erweiterungsbau der Haidwaldschule als Besondere Leistung gemäß HOAI. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand auf Basis des vertraglich vereinbarten Stundensatzes.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Drucksache
- Vorlage datiert (erledigt)07.10.2026
- Beratung und Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss (erledigt)22.10.2026
- Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Nachtragsangebot des bereits beauftragten Planungsbüros, Vergabe einer Besonderen Leistung gemäß HOAI.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für die fachgerechte Umsetzung der Wände beim Erweiterungsbau der Haidwaldschule ist eine detaillierte Planung der Einlegearbeiten im Sichtbeton erforderlich. Das bereits beauftragte Planungsbüro hat dafür ein Nachtragsangebot vorgelegt.
Die Leistung ist eine Besondere Leistung gemäß HOAI und nicht durch das reguläre Grundhonorar abgedeckt. Die Haushaltsmittel stehen im Budget für den Erweiterungsbau der Haidwaldschule zur Verfügung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Beauftragung des Büros IBA Bawel & Angermayer für die Planung der Einlegearbeiten im Sichtbeton in Höhe von voraussichtlich 10.373,83 € brutto einschließlich einer möglichen Mehrung von bis zu 10 %, der Ortsbürgermeister wird zur Auftragserteilung ermächtigt.
Noch offen
- Ein Beschlussergebnis oder Abstimmungsergebnis zur Beauftragung ist im Dokument nicht enthalten.
Ort der Leistung
Maxdorf, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Maxdorf, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Drucksache
| Nachtragsangebotbrutto | 9.431 € |
|---|---|
| Voraussichtliche Beauftragungssumme einschließlich möglicher Mehrung bis zu 10 %brutto | 10.374 € |
- Finanzierung
- Haushaltsmittel stehen im Budget für den Erweiterungsbau der Haidwaldschule zur Verfügung.
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Aus den Sitzungsunterlagen. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.