Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Ingenieurleistungen
- Beauftragt werden sollen die Ingenieurleistungen gemäß HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 9 einschließlich örtlicher Bauüberwachung. Die Entwurfsplanung soll 2026 beginnen, die Ausführungsplanung ist für 2027 vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Straßenausbauprogramm 2026 bis 2030 beschlossen (erledigt)17.03.2026
- Beginn der Entwurfsplanungals Nächstes2026
- Ausführungsplanung und weitere Umsetzungsschritte2027
Vergabeverfahren
Mehrere geeignete Ingenieurbüros wurden zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert. Vier Angebote gingen fristgerecht bis zum 05.10.2026 ein, alle Preise einschließlich 19 % Mehrwertsteuer. Der Ausschuss soll die Angebote und den Vergabevermerk zur Kenntnis nehmen und dem Ortsgemeinderat die Vergabe an Modus Consult empfehlen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Ortsgemeinderat beschloss am 17.03.2026 das Straßenausbauprogramm für 2026 bis 2030. Der Beginn des Ausbaus des Teilbereichs Berliner Straße am Wendehammer ist für 2027 vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Honorarangebote und den Vergabevermerk zur Kenntnis und empfiehlt dem Ortsgemeinderat, die Ingenieurleistungen an Modus Consult auf Grundlage des vorläufigen Honorarangebots von 26.152,21 € brutto zu vergeben.
Noch offen
- Der Ortsgemeinderat muss über die Vergabe entscheiden.
- Das endgültige Honorar richtet sich nach der tatsächlichen Bausumme sowie den vertraglich vereinbarten Berechnungsgrundlagen gemäß HOAI.
Ort der Leistung
Lambsheim, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Lambsheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Vorläufiges Honorarangebot für Ingenieurleistungenbrutto | 26.152 € |
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- Finanzierung
- Haushaltsmittel stehen aus dem Straßenausbauprogramm der Ortsgemeinde Lambsheim unter 5411-096593-16400-13 bereit.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.