Worum es geht
Der Kreistag hat die Verwaltung am 06.06.2023 mit der Planung eines zentralen Gefahrenabwehrzentrums in Sankt Augustin beauftragt. Geplant werden sollte zunächst bis Leistungsphase 3, danach wollte der Kreistag über den endgültigen Umfang entscheiden. Seitdem wurden das Raum- und Funktionsprogramm fortgeschrieben und Raumbücher erstellt. Der Bebauungsplan Nr. 709/2 „Im Mittelfeld“ ist seit der Bekanntmachung am 08.04.2026 rechtsverbindlich.
Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat die Vergabe in Einzelgewerken mit drei Modellen verglichen, nämlich Generalplaner mit Generalunternehmer, Totalunternehmer und ÖPP. Rechnerisch hat das ÖPP-Modell die geringsten Lebenszykluskosten, der Vorteil beträgt rund 3,8 %. In der Gesamtbewertung liegt der Totalunternehmer vorn. Ausschlaggebend ist, dass der Kreis Betrieb und Instandhaltung des Gebäudes jederzeit selbst steuern können muss.
Der Ausschuss für Rettungswesen, Katastrophenschutz und Gesundheit hat der Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt. Miet- und Leasingmodelle hat die Verwaltung aus wirtschaftlichen Gründen nicht verfolgt, der Kreis will Eigentümer des Gebäudes sein.
Was ausgeschrieben werden soll
- Beratungsbüro
- Unterstützt die Verwaltung bei Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens. Dazu gehören die Vergabeunterlagen samt Vergabevermerk zur Zulässigkeit der Vergabe an einen Totalunternehmer, die Funktionalausschreibung und die fachliche und rechtliche Begleitung. Im selben Zug entsteht die Kostenschätzung für das Gesamtprojekt.
- Totalunternehmer
- Übernimmt alle Planungs- und Bauleistungen für den Neubau und trägt die Gesamtverantwortung für Planung und Realisierung. Betrieb und Instandhaltung nach der Fertigstellung bleiben beim Rhein-Sieg-Kreis.
Verfahren und Zeitplan
Europaweites, mehrstufiges Vergabeverfahren mit mehreren Bieterrunden, in denen die Angebote schrittweise konkretisiert werden. Ein Entwurfswettbewerb ist Teil des Verfahrens. Grundlage ist eine Funktionalausschreibung.
- 06.06.2023Kreistag beauftragt die Planung bis Leistungsphase 3erledigt
- 08.04.2026Bebauungsplan Nr. 709/2 wird rechtsverbindlicherledigt
- 02.07.2026Kreistag entscheidet über das Vergabeverfahren für einen Totalunternehmererledigt
- danachAusschreibung und Beauftragung des Beratungsbüros, Vergabeunterlagen und Kostenschätzungals Nächstes
- 2. Halbjahr 2028Voraussichtlicher Beginn des Vergabeverfahrens für den Totalunternehmer
- Doppelhaushalt 2029/2030Veranschlagung der Finanzmittel auf Basis des Kostenvoranschlags
Kosten und Finanzierung
| Verpflichtungsermächtigung im Doppelhaushalt 2027/2028voraussichtlich, Kostenrahmen von 2023 mit Baukostensteigerung und Zuschlägen | 125.000.000 € |
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Die Beratungsleistungen werden 2026 bis 2028 aus Ermächtigungsübertragungen der Vorjahre bezahlt. Die Verpflichtungsermächtigung steht im Doppelhaushalt 2027/2028, die Baumittel sollen im Doppelhaushalt 2029/2030 veranschlagt werden. Das Projekt wird zu 100 % investiv veranschlagt. Förderprogramme werden laufend geprüft, denkbar sind Mittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036.
Stand der Entscheidung
Die Verwaltung soll ein europaweites Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Totalunternehmers durchführen und dafür ein externes Beratungsbüro beauftragen. Der Beschluss vom 06.06.2023, zunächst bis Leistungsphase 3 zu planen, wird aufgehoben.
Noch offen
- Die Kostenschätzung für das Gesamtprojekt entsteht erst mit der Vorbereitung des Vergabeverfahrens.
- Die Haushaltsmittel für den Bau sind noch nicht veranschlagt, vorgesehen ist der Doppelhaushalt 2029/2030.
- Wie die Politik in das Verfahren eingebunden wird, legt die Verwaltung noch fest.
Aus dem Dokument
„Im Anschluss daran wird ein europaweites, mehrstufiges Vergabeverfahren zur Auswahl eines geeigneten Totalunternehmers durchgeführt werden.“
„Im Doppelhaushalt 2027/2028 wird zunächst eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von voraussichtlich 125 Mio. € vorgesehen“
Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums in Sankt Augustin
Beschlussvorlage · Kreistag · Sitzung am 02.07.2026
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original. Laufende Verfahren stehen in der Ausschreibungssuche.